Frist abgelaufen

Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung ökologischer elektrischer Energie der Stadt Kreuztal für den Lieferzeitraum 2023 bis 2026

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.05.2022
Angebotsfrist
11.04.2022
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Stadt Kreuztal; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Siegener Straße 5; Ort: Kreuztal; NUTS-Code: DEA5A; Postleitzahl: 57223; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): Herr Harnacke; Telefon: +49 273251383; E-Mail: m.harnacke@kreuztal.de; Fax: +49 27324534; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.kreuztal.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung ökologischer elektrischer Energie der Stadt Kreuztal für den Lieferzeitraum 2023 bis 2026; Referenznummer der Bekanntmachung: 108917 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 09310000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer elektrischer Energie für SLP und RLM-Abnahmestellen, definiert in einem Los, benötigt die Stadt Kreuztal (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 einen neuen Stromliefervertrag. II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein Niedrigstes berücksichtigtes Angebot: 1681954,10 EUR / höchstes berücksichtigtes Angebot: 1681954,10 EUR. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DEA5A; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Stadt Kreuztal; Straße, Hausnummer: Siegener Straße 5; Postleitzahl: 57223; Ort: Kreuztal; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ökologischer elektrischer Energie an den nachfolgend benannten Abnahmestellen während der Lieferjahre 2023 bis 2026. Leistungsgemessen (RLM): Lieferstellen: 6, Verbrauch 2.810.622 kWh/Jahr. Nicht Leistungsgemessen (SLP): Lieferstellen: 249, Verbrauch: 2.308.391 kWh/Jahr. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: nicht angegeben; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt: 2022/S 046-118890 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems: nicht angegeben IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation: nicht angegeben Abschnitt V Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: nicht angegeben Los-Nr.: entfällt Bezeichnung des Auftrags: Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung ökologischer elektrischer Energie der Stadt Kreuztal für den Lieferzeitraum 2023 bis 2026 V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses: 2022-04-25 V.2.2) Angaben zu den Angeboten: Anzahl der eingegangenen Angebote: 1; Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0; Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Offizielle Bezeichnung: Siegener Versorgungsbetriebe GmbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Morleystraße 29-37; Ort: Siegen; NUTS-Code: DEA5A; Postleitzahl: 57072; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: +49 2713307157; E-Mail: daniel.scaiano@svb-siegen.de; Fax: +49 271330722157; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: nicht angegeben; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben; Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Niedrigstes berücksichtigtes Angebot: 1681954,10 EUR / höchstes berücksichtigtes Angebot: 1681954,10 EUR. V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: entfällt Abschnitt VI Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen; Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9; Ort: Münster; Postleitzahl: 48128; Land: Deutschland; E-Mail: poststelle@brms.nrw.de; Telefon: +49 2514111691; Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de; Fax: +49 2514112165 VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28.04.2022 Stromversorgung

Zeitplan

Abgabefrist
11.04.22
Veröffentlichung
03.05.22

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Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB24 Seiten
Eigenerklärung124 KB4 Seiten
Eignungskriterien56 KB8 Seiten
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