Veröffentlichung 15.07.26 | Teilnahmefrist 03.09.26 |
Zuschlagskriterien
Erste Analyse: Bewertet wird, wie gut der Bieter die Aufgabenstellung auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen zum Verbund der Kläranlagen Flonheim und Alzey erfasst und für die weitere Generalplanung fachlich einordnet. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Analyse die Mitbehandlung der in Erste Analyse: Flonheim anfallenden Klärschlämme in Alzey, die hierfür erforderlichen Anpassungen der mechanischen Reinigung, der biologischen Reinigung, der Schlammbehandlung sowie der zugehörigen technischen Anlagen und die daraus folgenden Abhängigkeiten zwischen beiden Standorten nachvollziehbar herausarbeitet. Berücksichtigt wird außerdem, ob der Bieter die besonderen Randbedingungen des Projekts erkennt, insbesondere die vorhandenen Studien, die noch zu überprüfenden verfahrenstechnischen Annahmen, die Belastungsschwankungen am Standort Flonheim, die Einbindung in die vorhandene Schlamm- und Gaslinie am Standort Alzey sowie die Anforderungen des Planens und Bauens im Bestand bei laufendem Kläranlagenbetrieb. Je konkreter die Analyse auf die tatsächlichen Anforderungen des Vorhabens eingeht, desto besser wird sie bewertet.
Allgemeine Arbeitsorganisation und Kommunikation: Bewertet wird die vom Bieter vorgesehene Arbeitsorganisation und Kommunikation für die Durchführung des Projekts. Dabei werden insbesondere die Organisation des Generalplanungsteams, die Steuerung der beteiligten (Fach)planer, die Abstimmung mit dem Auftraggeber und weiteren Projektbeteiligten sowie die Erreichbarkeit und Reaktionsfähigkeit des Bieters berücksichtigt. Maßgeblich ist, ob die Darstellung erkennen lässt, dass der Bieter über eine klare, verlässliche und auf das konkrete Vorhaben abgestimmte Organisationsstruktur verfügt.
Berufliche Qualifikationen der zentralen Personen: Bewertet wird, in welchem Umfang die vom Bieter für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung vorgesehenen Personen über eine für das konkrete Vorhaben besonders geeignete berufliche Qualifikation und einschlägige Projekterfahrung verfügen. Maßgeblich ist insbesondere, ob die benannten Personen nach ihrer bisherigen Tätigkeit, ihrer Erfahrung mit vergleichbaren Planungsaufgaben, ihrer Erfahrung in der Koordination mehrerer Leistungsbilder und ihrer Erfahrung mit technisch, verfahrenstechnisch und betrieblich anspruchsvollen Projekten erwarten lassen, dass sie die Generalplanung für das Vorhaben verlässlich koordinieren können.
Vorgehen in der Planungsphase: Bewertet wird, wie der Bieter die Planungsphasen bearbeiten will. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Darstellung erkennen lässt, wie die vorhandenen Planungsgrundlagen überprüft, fortgeschrieben und in eine abgestimmte Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung überführt werden sollen. Berücksichtigt wird dabei insbesondere der Umgang mit Varianten, die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte sowie die planerische Absicherung der Umsetzung im laufenden Betrieb. Dies betrifft die fachliche Herangehensweise, aber auch die Art und Weise der Einbeziehung des Auftraggebers in die Planung. Die Darstellung soll erkennen lassen, wie der Bieter die verfahrenstechnischen und betrieblichen Abhängigkeiten zwischen den Standorten Flonheim und Alzey in den einzelnen Planungsphasen berücksichtigt und wie er die hierfür erforderlichen Abstimmungen, Entscheidungen und Fortschreibungen organisiert.
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