Frist abgelaufen

Ausschreibung von Tischlerarbeiten, Innentüren (326) für den Neubau des AKK

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.03.2026
Angebotsfrist
06.04.2026
Das AKK plant auf dem Gelände Bleickenallee 38 in Hamburg Altona Umbaumaßnahmen im Gebäude "Lufthafen". Der "Lufthafen" wurde 2011 errichtet und 2018 um die Aufstockung Nordflügel 1.OG erweitert, die nur provisorisch ausgebaut und zwischenzeitlich durch eine befristete Büronutzung belegt wurde. Die Baufläche wird nicht mehr genutzt. Im Rahmen der Neubaumaßnahmen für das I-Haus soll die Fläche der Achsen A-E im 1.OG Nordflügel nun im ersten Zuge als Interimsunterbringung für einen Teilbereich des Ersatzneubaus I-Haus dienen und zu Patientenzimmern umgebaut werden. Parallel zu diesen Maßnahmen werden weitere Umstrukturierungen im EG Nordflügel und im 1.OG Südflügel vorgenommen. Nach Errichtung des Ersatzneubaus I-Haus und Wegfall der Interimsnutzung erweitern die Räume das Angebot an klinischen Beatmungsplätzen und dienen zur Deckung des langfristig steigenden Bedarfs in diesem Behandlungs- und Pflegebereich. Der Bestand und die durch den Umbau hinzugewonnenen Räume dienen der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Atmungseinschränkungen oder Atemwegserkrankungen, die z.T. beatmet werden müssen. Die Umbaumaßnahme soll unter Aufrechterhaltung des laufenden Krankenhausbetriebes erfolgen. Die Abriss- und Anschlussarbeiten müssen mit Rücksicht darauf durchgeführt werden.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
06.03.26
Abgabefrist
06.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
E-Mail
sekretariat.schellenberg@heuking.de
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Telefon
040355280836
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

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