Veröffentlichung 28.05.26 | Teilnahmefrist 26.06.26 |
Eignungskriterien
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages. Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist das Teilnahmeformular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied unter Hinweis auf das Vorliegen einer Bietergemeinschaft gesondert einzureichen.
Bestätigung, dass die geforderte Betriebspflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens EUR 2.500.000,00 je Schadensfall für Personenschäden, mindestens EUR 2.000.000,00 je sonstige Schäden) besteht);
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zuschlagskriterien
Preis gem. Preisblatt: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt. Preis: Die in dem Angebotsformular angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird.
Projektdurchführungskonzept: Die Leistungswertung erfolgt anhand einer Konzeptbewertung. Die Darstellungen in den Konzepten müssen sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Ausführungen in diesem Konzept werden nur für die Wertung der Angebote berücksichtigt, soweit sie durchsetzbare Verpflichtungen des Bieters enthalten. Die Konzeptionen werde im Einzelnen wie folgt bewertet: 1.) Konzept zur Gestaltung der Planungsaufgabe: Ziel ist, dass der Bieter darlegt, welche Anforderungen er an das Projekt unter Berücksichtigung der Vergabeunterlagen sowie der relevanten Planungsgewerke erkannt hat und wie er die Planungsaufgabe lösen möchte. Für die Auftraggeberin ist hier die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung (zügige Realisierung der Planungsaufgaben, Ablauf des Planungsprozesses, Umgang mit Schnittstellen zu anderen Gewerken) relevant. Dargestellt werden soll eine an den notwendigen Planungsgewerken orientierte Konstruktion des Wohnungsneubaus. Diese Aufgabe soll der Bieter planerisch darlegen. Relevant ist, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die besonderen Planungsanforderungen, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, berücksichtigt. Es soll die planerisch-methodische Herangehensweise an die einzelnen Planungsleistungen beschrieben werden. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen. 2.) Organisationskonzept Ziel ist, dass der Bieter darlegt, wie seine personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes aufgestellt werden soll, um schnellstmöglich nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung der jeweiligen Gewerke zu beginnen. Der Bieter soll in seinem Konzept daher darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt insbesondere die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung. Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält. Zudem soll er auch die Planungen der Auftraggeberin im Rahmen dieses Projekts berücksichtigen. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart ausgestaltet ist, dass keine personellen Engpässe entstehen. 3.) Konzept zur Kosten- und Terminkontrolle: Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet. Der Bieter soll darlegen, wie er sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Hierbei ist insbesondere eine fortlaufende und an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten. Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung sicherzustellen gedenkt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. In allen Konzepten ist ein fachplanungsübergreifender Ansatz darzustellen. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die hierfür notwendigen Maßnahmen plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden. Bewertung der Konzepte: 0 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 2 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten. 4 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung. 6 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen Erfolg. 8 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung. 10 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Konzepts der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Das Konzept verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung. Bei der Bewertung der Konzepte kann ein Bieter maximal 30 Punkte erhalten.
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