Veröffentlichung 19.06.25 | Fragenfrist 11.07.25 | Teilnahmefrist 18.07.25 | Vertragsbeginn 01.01.26 |
Eignungskriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: — PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen, — PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
WL1 - Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
WL2 - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen. Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
TL1 - Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestanforderung: Mindestens eine der Referenzen muss den erfolgten Aufbau und Betrieb von Wartehallen umfassen. Mindestens eine der Referenzen muss zudem den erfolgten Aufbau und Betrieb von vergleichbaren digitalen Werbeträgern umfassen.
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