Veröffentlichung 20.08.24 | Teilnahmefrist 11.10.24 |
Eignungskriterien
Das Ausschreibungsverfahren wird unter Rückgriff auf den Rechtsgedanken aus § 12 Abs. 1 2 KonzVgV als einstufiges Verhandlungsverfahren in loser Anlehnung an den 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) bzw. der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Das bedeutet, dass die Bieter aufgerufen sind, die Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung (formloser Teilnahmeantrag zusammen mit den in der Bekanntmachung geforderten Nachweisen, Erklärungen etc.) direkt zusammen mit einem indikativen Angebot einzureichen. Eine phasenweise Aufteilung in 1. zunächst einen Teilnahmewettbewerb und 2. die Angebotserstellung und Verhandlungsphase findet nicht statt. Weitere Angaben zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (insb. den Verfahrensbedingungen). Zunächst werden die Teilnahmeanträge der Bewerber in formeller Hinsicht geprüft. Hinsichtlich der verbleibenden Bewerber wird in einem nächsten Schritt geprüft, ob die nachfolgend aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllt werden. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Anlagen gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt (sofern es mehr als vier Bewerber gibt). Mit den nach entsprechender Anwendung der Eignungsmatrix verbleibenden Bewerbern sollen dann Verhandlungsgespräche zu ihren Angeboten geführt werden; die übrigen Bewerber scheiden aus. - Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen drei Jahren (kein Breitbandprojekt
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitband bzw. -gigabitnetzen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen (kein Formblatt); - Nachweis über den Abschluss bzw. das aktuelle Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen
Zuschlagskriterien
vgl. Vergabeunterlagen
vgl. Vergabeunterlagen
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