Frist abgelaufen

Auswahl eines Netzbetreibers für ein noch zu errichtendes Gigabit-Netz im sog. Betreibermodell in Wurzen, Bennewitz, Thallwitz und Lossatal (Pachtweise Überlassung und Betrieb)

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.08.2024
Angebotsfrist
Auswahl eines Netzbetreibers für ein noch zu errichtendes Gigabit-Netz im sog. Betreibermodell in Wurzen, Bennewitz, Thallwitz und Lossatal (Pachtweise Überlassung und Betrieb)

Zeitplan

Veröffentlichung
20.08.24
Teilnahmefrist
11.10.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Wurzen, Deutschland
Vertragslaufzeit
84 Tage
E-Mail
vergabestelle@de.andersen.com
Telefon
+49 3425-818210
Website
https://land-werke.de/glasfaser/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Das Ausschreibungsverfahren wird unter Rückgriff auf den Rechtsgedanken aus § 12 Abs. 1 2 KonzVgV als einstufiges Verhandlungsverfahren in loser Anlehnung an den 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) bzw. der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Das bedeutet, dass die Bieter aufgerufen sind, die Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung (formloser Teilnahmeantrag zusammen mit den in der Bekanntmachung geforderten Nachweisen, Erklärungen etc.) direkt zusammen mit einem indikativen Angebot einzureichen. Eine phasenweise Aufteilung in 1. zunächst einen Teilnahmewettbewerb und 2. die Angebotserstellung und Verhandlungsphase findet nicht statt. Weitere Angaben zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (insb. den Verfahrensbedingungen). Zunächst werden die Teilnahmeanträge der Bewerber in formeller Hinsicht geprüft. Hinsichtlich der verbleibenden Bewerber wird in einem nächsten Schritt geprüft, ob die nachfolgend aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllt werden. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Anlagen gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt (sofern es mehr als vier Bewerber gibt). Mit den nach entsprechender Anwendung der Eignungsmatrix verbleibenden Bewerbern sollen dann Verhandlungsgespräche zu ihren Angeboten geführt werden; die übrigen Bewerber scheiden aus. - Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen drei Jahren (kein Breitbandprojekt

    • 0 Punkte
    • 1 Breitbandprojekt: 10 Punkte
    • 2 Breitbandprojekte: 20 Punkte
    • 3 Breitbandprojekte: 30 Punkte
    • 4 Breitbandprojekte: 40 Punkte
    • 5 oder mehr Breitbandprojekte: 50 Punkte),
    • - Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere zu Betreibermodellen in den vergangenen drei Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte
    • 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte
    • 3-4 geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte
    • ab 5 geförderten Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    • - Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte
    • Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte
    • Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte)
    • Es können demnach im Rahmen dieser Eignungsmatrix daher insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden.
    • - Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
    • - Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt werden
    • - Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Beiträge für Beschäftigte ordnungsgemäß an die jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt werden (kein Formblatt)
    • - Nachweis der Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • - Eigenerklärung, dass beim Teilnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
    • alternativ kann auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung abgegeben werden (kein Formblatt)
    • - Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen
    • - Erklärung zur Einhaltung der EU-Russlandsanktionen (Vorlage von bereitgestelltem Formblatt)
    • - weitere gemäß den Vergabeunterlagen (vgl. insb. die Verfahrensbedingungen) vorzulegende Nachweise und Erklärungen
    • - Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitband bzw. -gigabitnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (kein Formblatt)
    • - Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Referenzprojekten unter Angabe des jeweiligen Auftragswerts in den letzten drei Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitband bzw. -gigabitnetzen). Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite (kein Formblatt)
    • - Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite (kein Formblatt)
    • - Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere von Betreibermodellen in den vergangenen drei Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite (kein Formblatt)
    • - Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandard) mindestens ein bezuschlagtes Referenzprojekt (Breitbandförderprojekt als sog. Betreibermodell gemäß Ziff. 3.2 Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder entsprechender vorausgegangener Förderrichtlinien des Bundes)
    • - Bei Bewerbergemeinschaften können die vorgenannten Nachweise insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Die Erläuterungensind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, dieBestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
    • - weitere gemäß den Vergabeunterlagen (vgl. insb. die Verfahrensbedingungen) vorzulegende Nachweise und Erklärungen
  • - Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitband bzw. -gigabitnetzen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen (kein Formblatt); - Nachweis über den Abschluss bzw. das aktuelle Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen

    • für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden: mindestens 3 Mio. €. Die Versicherungssumme muss mindestens zwei mal im Versicherungsjahr zur Verfügung stehen (2-fach maximiert)
    • - Absichtserklärung – auch unter Gremienvorbehalt – eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird:
    • - Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen
    • - Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 20 Mio. € aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitband bzw. -gigabitnetzen).
    • Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.- Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
    • - weitere gemäß den Vergabeunterlagen (vgl. insb. die Verfahrensbedingungen) vorzulegende Nachweise und Erklärungen

Zuschlagskriterien

  • vgl. Vergabeunterlagen

  • vgl. Vergabeunterlagen

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Vertragsentwurf287 KB4 Seiten
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