Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 07.08.26 | Abgabefrist 17.08.26 | Öffnung 17.08.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestens folgende Deckungssummen: - Personen-, Sach- und Umweltschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR - KFZ-Haftpflicht: mindestens 20 Mio. EUR Im Fall der Bereitschaftserklärung ist der Nachweis des Versicherungsabschlusses vor Leistungsbeginn zu erbringen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen).
Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. § 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis. Ein gleichwertiger Nachweis muss mindestens die in § 7 der EfbV aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung beziehen. Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7 Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein EFB-Zertifikat für die Tätigkeit(en) vorzulegen, die dieses Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall erbringen wird.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es ist für jedes Fachlos mindestens eine vergleichbare abgeschlossene oder noch laufende Referenzbeauftragungen nachzuweisen. Für unterschiedliche Lose dürfen gleiche Referenzen vorgelegt werden. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen die nachfolgenden Merkmale vorliegen: Für Los 1: Vergleichbar sind Aufträge über Leistungen der Einsammlung von Restmüll durch Behälterentleerung mittels Diamond-Umleerbehälter (DU-Behälter) oder Müllgroßbehälter (MGB), bei denen sämtliche der folgenden Merkmale erfüllt sind: - die Behälterentleerung wurde über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren ab dem 01.01.2020 durchgängig durchgeführt, - die Sammelgebiete wurden von einem Standort des Bieters (z. B. einer Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert, - der durchschnittliche Behälterbestand der Fraktion Restmüll über die drei Jahre hat mindestens 25.000 Behälter (DU-Behälter und/oder MGB) betragen. Bieter, die für mindestens eines der Lose 1, 2 oder 3 ein Angebot abgeben, haben zusätzlich die Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb nachzuweisen. Hierzu sind mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen, bei denen das Identsystem über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten im gebührenscharfen Einsatz betrieben wurde. Dieser Nachweis ist nur einmal einzureichen und gilt für alle Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt.
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach gegliedert nach Geschäftsführern, Disponenten/Fuhrparkleitern, Fahrern und Sammelpersonal sowie sonstigem gewerblichem Personal.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird je Los der Wertungspreis brutto über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption (jeweils die Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen Leistungsverzeichnis). Etwaige Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose werden nach Maßgabe von Abschnitt E dieser Verfahrensbedingungen berücksichtigt. Die Berechnung der Preisnachlässe bei Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter beziehen sich bei der Berechnung jeweils auf den (Einzel-) Wertungspreis, d.h. auf den Wert der Zeile "Wertungspreis über die gesamte Vertragslaufzeit" im jeweiligen LV.
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