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(b25061) Ersatz & Wartung von Handfeuerlöschern und Wartung von Wasserlöschposten

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.06.2026
Angebotsfrist
20.07.2026
Der Ersatz der bestehenden Handfeuerlöscher (HFL) erfolgt unter Einhaltung der aktuell gültigen VKF‑Richtlinien. Dabei sind insbesondere die einzuhaltenden maximalen Laufwegdistanzen sowie die fachgerechte Zuordnung der Brandklassen zu berücksichtigen. Zusätzlich sind die Vorgaben gemäss BSV 26 verbindlich einzuhalten.Die Lieferung sowie die fachgerechte Montage der neuen Handfeuerlöscher sind für sämtliche Standorte gemäss dem beiliegenden Mengengerüst (Dokument "b25061_Teil_A_Anhang _A.3_Mengengerüst") auszuführen. Wo erforderlich, sind zusätzliche Sicherheitskennzeichnungen beziehungsweise ergänzende Signalisierungen der Handfeuerlöscher normkonform anzubringen.Sämtliche vorhandenen Wasserlöschposten (WLP) sind hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit sowie ihres allgemeinen technischen Zustands vollständig zu kontrollieren und entsprechend zu dokumentieren.Die Rücknahme der ersetzten Handfeuerlöscher sowie deren umweltgerechte Weiterverwertung oder fachgerechte Entsorgung erfolgen gemäss dem vom Auftraggeber genehmigten Nachhaltigkeitskonzept.Prüf- und WartungsanforderungenSämtliche im Rahmen dieser Ausschreibung eingesetzten Geräte müssen einer Erstprüfung und Abnahme gemäss EKAS-Richtlinie 6512, den VKF-Brandschutzrichtlinien sowie den Herstellerangaben entsprechen. Der Auftragnehmer stellt eine zertifizierte Servicefähigkeit sowie eine garantierte Ersatzteilverfügbarkeit von jeweils mindestens zehn Jahren sicher. Alle Prüfungen, Abnahmen und Wartungen sind gemäss den einschlägigen Vorschriften lückenlos zu dokumentieren und der Auftraggeberin zu übergeben. Die Wartung der Löscheinrichtungen umfasst das Einsammeln am Endstandort, die normkonforme Instandhaltung sowie die anschliessende Wiederinstallation am ursprünglichen Standort. Wartungen, welche über mehreren Tagen dauern, darf kein Standort unbestückt bleiben. Der Auftragnehmer muss für die Zeit der Revision zwingend Ersatzgeräte (Leihgeräte) zur Verfügung stellen, damit der Brandschutz unterbruchslos gewährleistet ist. Abweichungen von den geltenden Vorschriften sind vor Ort nach Möglichkeit zu beheben oder andernfalls dem Standortverantwortlichen und der Auftraggeberin nachvollziehbar zu dokumentieren inklusiv Beschriftungsschilder, insbesondere wenn nachträgliche Einbauten die vorschriftsgemässe Nutzung der Löscheinrichtungen beeinträchtigen. Kleinmaterial sowie erforderliches Verschleissmaterial für die fachgerechte Wartung von Handfeuerlöschern und Wasserlöschposten sind im Leistungsumfang einzurechnen.Führung Mengengerüst und Erstellung WartungsplanungFühren eines aktuellen Mengengerüstes inkl. Wartungsplanung, das jederzeit zur Verfügung zu stellen ist. Struktur und Inhalt dieses Mengengerüstes werden im Rahmen der Implementierung gemeinsam definiert.Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die kontinuierliche Datenpflege (Mengengerüst via Änderungsantrag) sowie die Wartungsplanung.Das Mengengerüst umfasst sowohl die Grundleistungen als auch die optional vorgesehenen Leistungen zur Neuausstattung von Handfeuerlöschern inkl. Halterungs- und Bezeichnungsschilder für Gebäude, die während der Vertragslaufzeit zusätzlich in das Ausstattungsportfolio aufgenommen werden. Sowie den Ersatz einzelner defekten Handfeuerlöscher/Ersatzteile.Zusatzleistungen:Unter Zusatzleistungen sind sämtliche Kleinreparaturen, geringfügige Instandsetzungen sowie Lieferungen zu verstehen, die nicht Gegenstand des Grundauftrags bzw. des ordentlichen Mengengerüst sind und deren Notwendigkeit sich erst im Zuge der Standortbegehungen oder der Umsetzung vor Ort herausstellt.Zu den Zusatzleistungen gehören insbesondere:Das Beheben von unvorhergesehenen Mängeln an bestehenden Befestigungen oder Untergründen (sofern diese nicht für die Standardmontage der neuen Halterungen ohnehin zwingend erforderlich sind).Der Austausch von beschädigtem Zubehör (z. B. Schutzhauben, Schutzschränke, Spezialhalterungen), welches im Grundauftrag nicht explizit ausgeschrieben war.Zusätzliche Lieferungen und Montagen von Löschgeräten oder Signalisationsmaterial, welche die im Mengengerüst definierten Mengen übersteigen.Absolute Kleinstaufwände (Bagatellarbeiten) ohne Materialersatz, die direkt im Rahmen der ordentlichen Begehung oder Montage mit erledigt werden können, gelten als mit der Grundleistung abgegolten.
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.06.26
Abgabefrist
20.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern, Deutschland
E-Mail
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
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Telefon
+41584611340
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