Veröffentlichung 18.06.26 | Abgabefrist 30.07.26 | Öffnung 30.07.26 | Vertragsbeginn 26.10.26 |
Eignungskriterien
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- Erlaubnis gemäß § 54 (1) des KrWG zur Beförderung gefährlicher Abfälle oder der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des KrWG
Der Bieter muss im Besitz des Gütezeichens Kanalbau RAL-GZ 961, mindestens Ausführungsbereich AK2 und Ausführungsbereich S27 (Schlauch-Lining-Verfahren), sein oder einen gleichwertigen Nachweis zur Sicherstellung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherung im Kanalbau erbringen. Als gleichwertig gelten insbesondere Nachweise, die belegen, dass
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