Veröffentlichung 03.04.26 | Fragenfrist 01.05.26 | Teilnahmefrist 13.05.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf die Eintragung in das Handelsregister, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Die Auswahl Eintragung in das Handelsregister erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.] Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: (1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung. (3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. (4) Eigenerklärung zu Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die vorstehenden Nachweise sind für den Bewerber sowie für alle eignungsverleihenden Unternehmen, im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Projektgesellschaft für alle (zukünftigen) Gesellschafter der Projektgesellschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
[Die nachstehende jeweils durch die Überschrift "Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" getrennten Textpassagen sind als einheitlicher Fließtext zu lesen. Dies wird durch die Einfügung "(...)" am Ende und am Anfang der zusammenhängenden Textpassagen nochmals verdeutlicht. Die Trennung durch die jeweiligen Überschriften "Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" ist allein einer technisch vorgegebenen Zeichenbegrenzung geschuldet.] Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/ einschlägigen Referenzen des Unternehmens aus den zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren und dem laufenden Geschäftsjahr in den nachfolgend genannten Bereichen. Für jede Referenz sind die folgenden allgemeinen Angaben zu machen: - Beschreibung des Leistungsgegenstands - Wert des Auftrags - Erbringungszeitpunkt/-zeitraum - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten. Die Referenzen sind gesondert in den nachfolgend genannten Leistungsbereichen darzustellen und müssen erkennen lassen, inwieweit die Referenz mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Neben den vorstehenden allgemeinen Angaben sind in den jeweiligen Leistungsbereichen die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben zu machen: Projektmanagement / Projektsteuerung: Projektmanagement- und/oder Projektsteuerungsleistungen für komplexe Hochbauvorhaben (insbesondere Büro-/Verwaltungsnutzungen). Je Referenz sind zusätzlich anzugeben: - Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Projekts, - NUF Büro/Verwaltung - Baukosten/Projektvolumen (mindestens KG 300 und/oder KG 400) in Euro. Als vergleichbar werden insbesondere Referenzen angesehen, die Projektmanagement- und/oder Projektsteuerungsleistungen für komplexe Hochbauvorhaben mit mehreren funktional verbundenen Gebäudeteilen (wie z.B. Atriumgebäude, Hochhaus/Turm und Sockelbauwerk mit mehreren Untergeschossen) und erheblichen Bauwerkskosten (KG 300/400) bei vergleichbarer Größenordnung der BGF umfassen. Die Vergleichbarkeit der Größenordnung orientiert sich an folgenden Projektkennwerten: BGF mehr als 30.000 m² (ober- und unterirdisch), NUF Büro/Verwaltung mehr als 15.000 m², Werden die vorstehenden Projektkennwerte unterschritten, obliegt es dem Bewerber, im Zuge der Referenzbeschreibung darzulegen, warum seiner Ansicht nach dennoch von einer Vergleichbarkeit auszugehen ist. Generalplanung (ab LPH 5 ff.): Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/ einschlägigen Referenzen des Unternehmens über Generalplanungsleistungen ab Leistungsphase 5 für Büro- und Verwaltungsgebäude. Unter Generalplanung im vorliegenden Sinn wird vorliegend die disziplinübergreifende, koordinierende und gesamtheitliche Erbringung der Planungsleistungen aus einer Hand zur Realisierung von Hochbauprojekten ab LPH 5 ff. verstanden, die ab diesem Projekt- bzw. Verfahrensstand insbesondere die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung sowie Tragwerksplanung umfasst. Je Referenz sind zusätzlich anzugeben: - Bauvolumen nach DIN 276 KG 200 bis 500 in Euro, - Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Projekts, - NUF Büro/Verwaltung - Einordnung als Hochhaus im Sinne der jeweils einschlägigen Hochhausrichtlinie (soweit zutreffend), - erbrachte Leistungsphasen nach HOAI in den vorgenannten Leistungsbildern, wobei für die Vergleichbarkeit der Referenz nur LPH 5 ff. maßgeblich sind und innerhalb des Referenzzeitraums erbracht worden sein müssen Als vergleichbar werden insbesondere Referenzen angesehen, die Generalplanungsleistungen im Sinne einer disziplinübergreifenden, koordinierenden Leistungserbringung aus einer Hand - umfassend mindestens die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung sowie Tragwerksplanung - für Büro-/Verwaltungsgebäude ab LPH 5 ff. bei vergleichbarem Bauvolumen (KG 200-500) und mit Hochhauscharakter nach Hochhausrichtlinie umfassen. Vergleichbar sind Referenzen zu komplexen Hochbauvorhaben, die aus mehreren baulich und funktional verbundenen Gebäudeteilen (z.B. Atrium, Turm/Hochhaus, Sockel) bestehen. Die Vergleichbarkeit der Größenordnung orientiert sich an folgenden Projektkennwerten: BGF mehr als 30.000 m² (ober- und unterirdisch), NUF Büro/Verwaltung mehr als 15.000 m². Werden die vorstehenden Projektkennwerte unterschritten, obliegt es dem Bewerber, im Zuge der Referenzbeschreibung darzulegen, warum seiner Ansicht nach dennoch von einer Vergleichbarkeit auszugehen ist. Bauen (schlüsselfertige Erstellung): Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/ einschlägigen Referenzen des Unternehmens über Bau-/Errichtungsleistungen (einschließlich Koordination der Ausführung) für Büro- und Verwaltungsgebäude vorzugsweise im Rahmen einer ÖPP-Struktur. Je Referenz sind zusätzlich anzugeben: - Bauen in Innenstadtlage (ja/nein), - Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Projekts, - NUF Büro/Verwaltung - Rahmenbedingungen des Baufelds (insbesondere beengte Verhältnisse / Schnittstellen / logistische Randbedingungen), - Anforderungen aus Verkehrs-/Erschließungssituation (insbesondere Aufrechterhaltung/Steuerung von Verkehrsströmen, soweit zutreffend), Als vergleichbar werden insbesondere Referenzen angesehen, die die schlüsselfertige Errichtung von Büro-/Verwaltungsgebäuden unter innerstädtischen Randbedingungen mit erhöhten Anforderungen an Baustellenlogistik, Schnittstellenkoordination und Verkehr/Erreichbarkeit aufweisen. Vergleichbar sind Referenzen zu komplexen Hochbauvorhaben, die aus mehreren baulich und funktional verbundenen Gebäudeteilen (z.B. Atrium, Turm/Hochhaus, Sockel) bestehen. Die Vergleichbarkeit der Größenordnung orientiert sich an folgenden Projektkennwerten: BGF mehr als 30.000 m² (ober- und unterirdisch), NUF Büro/Verwaltung mehr als 15.000 m². Werden die vorstehenden Projektkennwerte unterschritten, obliegt es dem Bewerber, im Zuge der Referenzbeschreibung darzulegen, warum seiner Ansicht nach dennoch von einer Vergleichbarkeit auszugehen ist. (...)
(...) Betrieb / Bewirtschaftung von Büro- und Verwaltungsgebäuden
[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf den Anteil der Unterauftragsvergabe, sondern auch auf die weiteren nachstehenden Anforderungen. Die Auswahl Anteil der Unterauftragsvergabe erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.] Präqualifikation
Zuschlagskriterien
Barwert der Lebenszykluskosten des Gebäudes
Preis für die Herstellung der optionalen Umfeldmaßnahmen
Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an die Planungs- und Errichtungsphase: Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der Herangehensweise an die Planungs- und Errichtungsphase, unterteilt in: - Bauorganisation (5 %) - Konzept zur Einhaltung der Termine und Meilensteine (3 %) - Baustellenlogistik (2 %)
Güte und Qualität des Betriebskonzepts: Güte und Qualität des Betriebskonzepts, unterteilt in: - Instandhaltungskonzept (Teilkonzept) (6 %) - Organisationsstruktur / Schnittstellen (9 %) - Energiemanagement (1,5 %) - Dokumentation (3 %) - Reinigung (6%) - Sicherheits- und Empfangsdienste (4,5 %)
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