Veröffentlichung 31.03.25 | Fragenfrist 16.04.25 | Teilnahmefrist 28.04.25 |
Eignungskriterien
Handelsregister: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (Fremdnachweis, nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Sofern der Nachweis älter ist als 6 Monate, erfolgt eine Nachforderung.
Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Hierzu ist der Vordruck VHB NRW 521 EU zu verwenden.
Sanktionspaket 5 EU: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Hierzu ist der Vordruck VHB NRW 523 EU zu verwenden. Um die Angaben der Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aus der Eigenerklärung VHB 523 EU (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU) überprüfen zu können, müssen Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag eine Liste der Gesellschafter (mit Anteil, Namen und Staatsangehörigkeit) beifügen. Sofern zu den Gesellschaftern juristische Personen gehören, sind für diese eine Liste der Gesellschafter (mit Anteil, Namen und Staatsangehörigkeit) sowie die Angabe des Orts der Niederlassung beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen / Angaben hierzu anzufordern.
Umsatz: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Boote in Aluminium jeweils netto, in Euro) jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierzu ist der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden. Mindestanforderung: Mindestumsatz gleicher Leistung (Boote in Aluminium): 10 Mio. Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Haftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Haftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss mindestens 10.000.000 Euro pauschal (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) abdecken (jeweils 2-fach maximiert). Besteht eine Haftpflichtversicherung mit niedrigeren als den oben genannten Deckungssummen, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, wonach die Haftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird. Hierzu ist der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
Beschäftigte: Eigenerklärung, aus der sich die durchschnittliche jährliche feste Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren (2022 bis 2024) sowie aktuell ersichtlich ist, untergliedert nach - Beschäftigte insgesamt - Führungskräfte - Ingenieure im Schiffs- oder Bootsbau - Beschäftigte im Bereich Verarbeitung Aluminium und Edelstahl im Schiff- oder Bootsbau Mindestanforderung (im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre 2022 bis 2024): - mindestens 5 fest angestellte Beschäftigte Ingenieure im Schiffbau oder Bootsbau - mindestens 25 gewerblich Angestellte der Werft im Schiff- und Bootsbau im Bereich Verarbeitung Aluminium und Edelstahl
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