Veröffentlichung 06.11.25 |
Zuschlagskriterien
Höhe des Stundensatzes: Die Angebotsbewertung hinsichtlich des Wertungskriteriums "Höhe des Stundensatzes" erfolgt auf Grundlage des für die Beratungsmodule (vgl. Ziff. III. 2. sowie Ziff. IV. der Leistungsbeschreibung) angegbenen Stundensatzes. Das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz erhält die volle Punktzahl (40 Punkte). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent zum Bestangebot - bezogen auf den Stundensatz - ermittelt. Ergibt sich hier eine Differenz von z.B. 10 Prozent dann erhält dieses Angebot 10 Prozent und damit 4,0 Punkte weniger in der Bewertung.
Konzept zur Herangehensweise: Der Bieter hat mit seinem Angebot im Rahmen eines Konzepts seine Herangehensweise an die Erfüllung einzelner Vertragsmodule dazulegen (vgl. Ziff. III. 2. sowie Ziff. IV.). Das Konzept soll in einem Bietergespräch näher vorgestellt werden. Die Ausführungen in dem Konzept sowie die Vorstellung des Konzepts im Rahmen des Bietergesprächs sind wer-tungsrelevant. Im Rahmen des Konzepts ist insbesondere auf das Organisationsmanagement (Modul 1), die Herangehensweise in Bezug auf die Qualitätsüberwachung des Glasfaserausbaus vor Ort (Modul 2) sowie das Vorgehen bei der Abnahme, Enddokumentation und in Bezug auf Gewährleistungsansprüche (Modul 3) einzugehen. *Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Darstellungen vorhanden. Die Anga-ben lassen eine methodisch-technisch einwandfreie, zweckmäßige und wirtschaftliche Umsetzung erwarten. (45 Punkte) *Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nach-vollziehbar. Die Angaben lassen überwiegend eine methodisch-tech-nisch einwandfreie, zweckmäßige und wirtschaftliche Umsetzung er-warten. (30 Punkte) *Die Ausführungen im Konzept sind nur teilweise plausibel und nach-vollziehbar. Die Angaben lassen nur teilweise eine methodisch-tech-nisch einwandfreie, zweckmäßige und wirtschaftliche Umsetzung er-warten. (15 Punkte) *Die Ausführungen im Konzept sind lückenhaft. Die Angaben lassen keine methodisch-technisch einwandfreie, zweckmäßige und wirt-schaftliche Umsetzung erwarten. (0 Punkte) Hinweis: Sofern ein Angebot an dieser Stelle mit 0 Punkten zu bewer-ten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Referenzen der Projektleitung: Wie unter Ziff. 2 e) bb) (2) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung klargestellt, stellt die Benennung von jeweils mindestens zwei persönlichen Referenzen der benannten Projektleitung sowie der stellvertreten-den Pro-jektleitung eine Mindestanforderung für die Teilnahme am vorliegenden Ver-fahren dar. Die Benennung weiterer persönlicher Referenzen der Projektleitung und der stellvertre-tenden Projektleitung mit dem Angebot ist wertungsrelevant (vgl. Ziff. IV. der Leistungsbe-schreibung). *Die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung verfügen über jeweils vier oder mehr Referenzen in der Leitung von mit der Auf-gabenstellung vergleichbaren Projekten. (15 Punkte) *Die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung verfügen über jeweils drei Referenzen in der Leitung von mit der Aufgabenstel-lung vergleichbaren Projekten. (7,5 Punkte) *Die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung verfügen über jeweils zwei Referenzen in der Leitung von mit der Aufgabenstel-lung vergleichbaren Projekten. (0 Punkte)
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