Veröffentlichung 29.07.26 | Fragenfrist 17.08.26 | Abgabefrist 27.08.26 | Öffnung 27.08.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. ---- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. --- Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eignungsnachweis gemäß § 6a VOB/A-EU - Referenzliste zu gleichwertigen Projekten - Nachweis gemäß Ziffer 10 der besonderen Vertragsbedingungen - Konzept zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Zuschlagskriterien
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