Veröffentlichung 03.07.26 | Fragenfrist 29.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 | Öffnung 03.08.26 |
Eignungskriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen mit Teilnahmeantrag Formblatt 124 ein. Ebenso mit Teilnahmeantrag einzureichen sind Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften (Siehe FB 124). Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Eignungsnachweis für die Abbrucharbeiten: Der Bieter hat nachzuweisen, dass er über die erforderliche Fachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (KMF) gemäß TRGS 521 verfügt. Hierzu ist mit Angebotsabgabe ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme einer verantwortlichen Aufsichtsperson (z. B. Bauleiter, Polier oder Vorarbeiter) an einem Fachkundelehrgang nach TRGS 521 vorzulegen.
Nachzuweisen ist der Jahresumsatz der letzten drei Jahre (Jahre 2023 bis 2025) unter diesen Gesichtspunkten: - Der nachgewiesene Jahresumsatz muss im eigenen Betrieb erwirtschaftet worden sein. Anteile von Subunternehmern werden nicht anerkannt. - Der nachgewiesene Jahresumsatz muss mit Rohbauarbeiten erwirtschaftet worden sein. - Der nachgewiesene Jahresumsatz muss mindestens 5 Mio. EUR netto pro Jahr betragen. - In den nachgewiesenen Jahresumsatz von 5 Mio. EUR netto pro Jahr dürfen nur Referenzen mit mindestens 2 Mio. EUR netto eingerechnet werden. - Die Referenzen, die im nachgewiesenen Jahresumsatz eingerechnet werden, sind zu benennen.
Durchgehend mindestens 30 Festangestellte, davon mindestens 3 Bauleiter und 5 Poliere im eigenen Betrieb in den letzten drei Jahren (Jahre 2023 bis 2025).
Zuschlagskriterien
Preis
Umsetzungskonzept: Umsetzungskonzept, siehe Bewertungsmatrix.
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