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Bauherrenhaftpflichtversicherung für die vorgezogene Schadstoffsanierung des Gasteig – Teil 2: Grunddeckung Beteiligtenversicherer

Auftraggeber
Veröffentlicht
28.05.2026
Angebotsfrist
Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur- und Bildungszentrum Münchens. Mit ca. 1,8 Millionen Besuchern und mehr als 1.800 Veranstaltungen pro Jahr ist er das größte Kulturzentrum Deutschlands. Nach einer über 30-jährigen, intensiven Nutzungsphase steht die Generalsanierung des Gebäudes an. Vorgelagert wird in den Jahren 2027-2028 die Schadstoffsanierung des Gebäudes erfolgen.Die Münchner Raumordnungsgesellschaft mbH (MRG) als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die bedarfsgerechte Versicherung während der vorgezogenen Schadstoffsanierung / des Rückbaus des Gasteigs im Rahmen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Beschaffung der Bauherrenhaftpflichtversicherung erfolgt in vier Teilen.In einem bereits früher gestarteten ersten Teil wird der Führungsversicherer für die Grunddeckung der Bauherrenhaftpflichtversicherung ermittelt und beauftragt. In diesem Verfahren wird der Vertrag für die Grunddeckung verhandelt.In dem hier ausgeschriebenen zweiten Verfahren folgt für die Grunddeckung jetzt die Ermittlung des/der Beteiligungsversicherer/s für die Grunddeckung. In diesem Verfahren wird der im ersten Beschaffungsteil im Wege der Verhandlung ermittelte Vertrag zu Grunde gelegt; eine Verhandlung über Vertragsinhalte findet nicht statt. Der verhandelte Vertrag und der Führungsversicherer für die Grunddeckung werden Ihnen erst mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt, bei dem derzeit in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vertrag handelt es sich um die noch nicht verhandelte Version.Es wird ein sog. Nicht offenes Verfahren gem. § 16 VgV durchgeführt. Dieses Verfahren wird jetzt gestartet. Der Vertrag für die Höherdeckung (Exzedent) wird in zwei weiteren Verfahren ausgeschrieben. Das Verfahren für den Führungsversicherer für die Höherdeckung wurde ebenfalls bereits gestartet.Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung für die vorgezogene Schadstoffsanierung – hier hinsichtlich des/der Beteiligtenversicherers für die Grunddeckung (Beschaffungsteil 2).Die vorläufige Kontraktsumme beträgt 59 Mio. EUR.Der genaue Leistungsgegenstand ergibt sich aus den gesamten Vergabeunterlagen, insbesondere dem Muster-Vertrag/der Muster-Police (Grunddeckung)– Vergabeunterlage D.01 nebst Anlagen sowie den Unterlagen zum Projekt – Vergabeunterlagen E_01.

Zeitplan

Veröffentlichung
28.05.26
Fragenfrist
19.08.26
Teilnahmefrist
27.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
oth-mult
Erfüllungsort
München, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@mrg-gmbh.de
Telefon
+49 8994550067
Website
https://www.mrg-gmbh.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328267Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:A) (I) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (soweit zutreffend). (Formblatt B.1)(II) Erklärung(en) zu einer Vorbeteiligung am Verfahren für den Führungsversicherer für die Grunddeckung oder für die Höherdeckung und zu einer gewünschten Weitergeltung von Unterlagen (Formblatt B.1).

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328267Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B)Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328267Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:C)Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. B, sowie E bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bewerbergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328267Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:D)Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten ist im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.4.).

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328267Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:E)Im Fall einer Vertretung eines Bewerbers oder einer Bewerbergemeinschaft durch einen Makler/Vermittler bzw. Agenten (soweit zutreffend): Nachweis der Vertretungsmacht des Maklers/Vermittlers, einschließlich Vollmacht zur Vertretung im Verfahren (Formblatt B.5). Es wird darauf hingewiesen, dass wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Bietern ist (siehe auch Ziffer IV. der Vergabeunterlage A – Verfahrensbedingungen).

  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=328267Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:F)Eigenerklärung über das Vorliegen eines aktuell gültigen Ratings von mindestens A- der Ratingagentur Standard and Poor’s oder eines vergleichbaren Ratings einer anderen unabhängigen Ratingagentur. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung eines Nachweises des Ratings vor. (Formblatt B.6.).

Zuschlagskriterien

  • Fiktive Gesamtwertungsprämien: Die Wertung der Prämien erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Angebotsblatt (Formblatt C.3.). Dabei hat der Bieter alle geforderten Angaben zu machen. Gewertet werden die fiktiv ermittelte Wertungsprämie für die Grundprämie und für die Verlängerungsprämie. Die für die Beteiligungsversicherer insgesamt zu vergebenden Anteile am Konsortium werden, soweit erforderlich, neben der Höhe der Versicherungsprämie im Verhältnis zur angebotenen Beteiligungsquote vergeben (Errechnung der Anteile durch Interpolation). Sollte die benötigte Beteiligungskapazität nicht „passgenau“ durch die gemäß Reihung platzierten Angebote aufgefüllt werden, werden die bereits berücksichtigten Anteile durch Interpolation angepasst. Im Falle einer angebotenen Gesamtkapazität für die Beteiligungen > (Überkapazität) bei Berücksichtigung aller Angebote erklären sich die Bieter bereit, auch niedrigere Beteiligungsquoten als die von ihnen angebotenen, zu akzeptieren. Die jeweilige Quote wird im Wege der Interpolation ermittelt. Grundsätzlich ist vorgesehen, nach Interpolation keine Beteiligungsquoten unter 5 % (+/- Rundungsdifferenzen) zu vergeben. Angebote von Bietern, die danach rechnerisch gerundet einen Beteiligungsanteil von unter 5 % erreichen, werden nicht berücksichtigt. Der nicht berücksichtigte Beteiligungsanteil wird im Rahmen einer weiteren Interpolation auf die verbleibenden Bieter verteilt. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer I. 6.3.3 sowie auf die genaue Wertungssystematik in Ziffer I.8.1 und 8.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
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