Veröffentlichung 03.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 |
Eignungskriterien
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft.
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Personenschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2,5 Mio. €, bzw. Zusicherung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen
- Angabe über die Eintragung in das Berufsregister.
Die Eignung ist entweder durch die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) mit Angabe der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zusammen mit dem Angebot nachzuweisen. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Nachweise aktuell und vollständig sind; ggf. sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen (gemäß Formblatt L 124 oder EEE) vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124 oder EEE) und die darin genannten Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Folgende Unterlagen sind als Nachweis vorzulegen
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