Veröffentlichung 26.06.26 | Teilnahmefrist 29.07.26 |
Eignungskriterien
Eignungskriterium (Vordruck 6): Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise (Mindestanforderung). Der Nachweis der Berufsausübung ist eine Mindestanforderung. Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Eignungskriterium (Vordruck 7): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt, einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz von mindestens EUR 8.000.000,- erzielt (Mindestanforderung). Der Gesamtumsatz in der vorstehenden Höhe ist eine Mindestanforderung. Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht über den geforderten durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens EUR 8.000.000,- je Geschäftsjahr verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Eignungskriterium (Vordruck 8)
Eignungskriterium (Vordruck 9)
Eignungskriterium (Vordruck 10): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft weist nach (Eigenerklärung), dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder seit dem Gründungsdatum bzw. dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens jeweils eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens zwanzig (20) Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt hat, die eine eintragungsfähige Ausbildung für die Berufsbezeichnung als Architekt oder Ingenieur absolviert haben oder sonst berechtigt sind, in diesen Berufsqualifikationen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Mindestanforderung). Als eintragungsfähig in diesem Sinne gelten Ausbildungen, die für eine Eintragung in die Architektenliste oder für die Berufsausübung als Ingenieur nach den in Bayern einschlägigen Vorschriften, dem Bayerischen Baukammergesetz (BayBauKaG) bzw. dem Bayerischen Ingenieurgesetz (BayIngG), vorausgesetzt werden. Als Vollzeitäquivalent (VZÄ) gilt eine Beschäftigung im Umfang der jeweils im Unternehmen geltenden regulären Vollzeitarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig entsprechend ihrem Verhältnis zur Vollzeitstelle angerechnet (z. B. entspricht eine Teilzeitstelle mit 50 % der regulären Arbeitszeit 0,5 VZÄ). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die benannten Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Auswahlkriterium (Vordruck 9)
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt
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