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Bauliche Erneuerung des Klinikums Bayreuth - Planungsleistungen für den 3. Bauabschnitt

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums Bayreuth ergebenden 3. Bauabschnitt, bestehend insbesondere aus folgenden Planungsleistungen / Leistungsbildern: Gebäude und Innenräume (Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI), Tragwerksplanung (Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, dort: Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe; Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum; Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen, Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen; Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons (Konkret: Moppwaschbereich), Wärmeschutz und Energiebilanz gemäß Nr. 23 der Schriftenreihe AHO, Stand: August 2022, Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß Nr. 17 der Schriftenreihe AHO, Stand: Dezember 2022, sowie übergeordnete Koordinierungsleistungen Planer.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Teilnahmefrist
29.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bayreuth, Deutschland
E-Mail
poststelle@klinikum-bayreuth.de
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Telefon
+49 9 21 4 00-00
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Website
https://klinikum-bayreuth.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignungskriterium (Vordruck 6): Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise (Mindestanforderung). Der Nachweis der Berufsausübung ist eine Mindestanforderung. Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen.

  • Eignungskriterium (Vordruck 7): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt, einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz von mindestens EUR 8.000.000,- erzielt (Mindestanforderung). Der Gesamtumsatz in der vorstehenden Höhe ist eine Mindestanforderung. Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht über den geforderten durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens EUR 8.000.000,- je Geschäftsjahr verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen.

  • Eignungskriterium (Vordruck 8)

    • Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 10.000.000,- für Personenschäden und von mindestens EUR 10.000.000,- für Sach- und Vermögenschäden verfügt, wobei die jeweilige Versicherungssumme pro Kalenderjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen muss (mindestens 2-fache Maximierung). Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche. Alternativ, für den Fall, dass eine entsprechende Versicherung nicht besteht, wird die Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Bereitschaft eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den vorstehenden Deckungssummen im Auftragsfall bis zur Vertragsunterzeichnung abzuschließen und den Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche, gefordert.
    • Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Mindestanforderung. Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderte Versicherung verfügen oder deren Bereitschaftserklärung diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
  • Eignungskriterium (Vordruck 9)

    • Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit mindestens drei Unternehmensreferenzen (bei Nennung von mehr als drei Unternehmensreferenzen werden die drei besten bewertet) seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Planungsleistungen für Neu- oder Umbauprojekte inkl. Anbindung an den Bestand für ein Akutkrankenhaus (d.h. eine stationäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung, die der unmittelbaren Diagnostik und Therapie bei akuten Erkrankungen, Verletzungen oder medizinischen Notfällen dient und sich durch einen zeitlich begrenzten Behandlungsaufenthalt von Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen abgrenzt) mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen:
    • -- Auftraggeber: Der Auftraggeber des Referenzprojekts ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98, 99 GWB.
    • -- Zeitraum der Leistungserbringung: Das Referenzprojekt ist aus dem Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge, das heißt die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2016.
    • -- Leistungsumfang: Das Referenzprojekt umfasst mindestens die folgenden Leistungsbilder: Gebäude und Innenräume (Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI)
    • Tragwerksplanung (Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI)
    • Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI)
    • Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, dort: Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe und Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum
    • Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen
    • küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen
    • Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons (Konkret: Moppwaschbereich)
    • Wärmeschutz und Energiebilanz gemäß Nr. 23 der Schriftenreihe AHO, Stand: August 2022
    • Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß Nr. 17 der Schriftenreihe AHO, Stand: Dezember 2022. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zudem bei den Referenzprojekten die Vertretung und die Projektleitung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und die Koordination sowie die Integration sämtlicher projektbezogener Planungsleistungen (sowohl des eigenen Planungsteams als auch aller weiteren Planungsbüros-/teams) übernommen.
    • -- Erbrachte Leistungsphasen: Bei dem Referenzprojekt ist Leistungsphase 8 mindestens begonnen, sog. "Ausbau in Ausführung"
    • d.h. der Rohbau muss weitestgehend abgeschlossen sein, die Gebäudehülle weitestgehend fertiggestellt und der Innenausbau muss mit den Gewerken: Estricharbeiten, haustechnische Rohinstallation, Trockenbauarbeiten oder vergleichbaren Gewerken begonnen sein.
    • -- Baukosten: Die Referenzprojekte weisen Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2018-12 von mindestens EUR 100.000.000,- brutto auf. Mindestens ein Referenzprojekt weist Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2008-12 von mindestens EUR 200.000.000,- brutto auf. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
    • -- Förderung: Die Referenzprojekte stellten geförderte Bauvorhaben dar, d.h. die Finanzierung der jeweiligs geplanten Bauvorhaben erfolgte ganz oder teilweise aus öffentlichen Fördermitteln.
    • Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die benannten Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der
    • für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
  • Eignungskriterium (Vordruck 10): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft weist nach (Eigenerklärung), dass er/sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder seit dem Gründungsdatum bzw. dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens jeweils eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens zwanzig (20) Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt hat, die eine eintragungsfähige Ausbildung für die Berufsbezeichnung als Architekt oder Ingenieur absolviert haben oder sonst berechtigt sind, in diesen Berufsqualifikationen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (Mindestanforderung). Als eintragungsfähig in diesem Sinne gelten Ausbildungen, die für eine Eintragung in die Architektenliste oder für die Berufsausübung als Ingenieur nach den in Bayern einschlägigen Vorschriften, dem Bayerischen Baukammergesetz (BayBauKaG) bzw. dem Bayerischen Ingenieurgesetz (BayIngG), vorausgesetzt werden. Als Vollzeitäquivalent (VZÄ) gilt eine Beschäftigung im Umfang der jeweils im Unternehmen geltenden regulären Vollzeitarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig entsprechend ihrem Verhältnis zur Vollzeitstelle angerechnet (z. B. entspricht eine Teilzeitstelle mit 50 % der regulären Arbeitszeit 0,5 VZÄ). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die benannten Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen.

  • Auswahlkriterium (Vordruck 9)

    • Ergänzend zu den zwingend zu erfüllenden Mindestanforderungen in Vordruck 9 werden im Hinblick auf die Referenzprojekte Auswahlkriterien definiert. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann bei Überschreiten der Mindestanforderungen (Vordruck 9) hinsichtlich der nachzuweisenden Referenzen für jede vorgelegte, wertbare Unternehmensreferenz Zusatzpunkte erhalten, die bei der Wertung der Teilnahmeanträge berücksichtigt werden. Zusatzpunkte bekommt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft unter folgenden Voraussetzungen:
    • -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für die Funktionsstelle Radiologie: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz
    • -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für die Funktionsstelle Kardiologie: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz
    • -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für die Funktionsstelle Intensivstation: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz
    • -- Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen für die Funktionsstelle Endoskopie: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz
    • -- Das Referenzprojekt wurde im ursprünglich vorgesehenen Kostenrahmen realisiert oder die Abweichung vom vorgesehenen Kostenrahmen
    • war nicht vom Auftragnehmer des Referenzprojekts zu vertreten: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz
    • -- Das Referenzprojekt wurde im ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen realisiert oder die Abweichung vom vorgesehenen Zeitrahmen
    • war nicht vom Auftragnehmer des Referenzprojekts zu vertreten: 2 Zusatzpunkte je vorgelegter Unternehmensreferenz
    • -- Das Referenzprojekt weist ein Verhältnis von Bruttogeschoßfläche (BGF) zu Nutzfläche (NF) von maximal 2,0 auf: 1 Zusatzpunkt je vorgelegter Unternehmensreferenz
    • Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann bei Vorlage von drei wertbaren Unternehmensreferenzen, die sämtliche Voraussetzungen im besten Maße erfüllen, in diesem Kriterium insgesamt maximal 27 Punkte erzielen. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt

    • • Leistung (mit einer Gewichtung von 60%),
    • • Preis (mit einer Gewichtung von 40%).
    • Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). Der für die Angebotswertung maßgebliche Angebotspreis (Gesamthonorar) ergibt sich aus der im Preisblatt angegebenen Position Reiter / Tabellenblatt „Summenblatt“, Spalte „Honar“, Zeile „Summe brutto“.
    • Dieser Angebotspreis wird zur Berechnung der für das Zuschlagskriterium Preis erreichbaren Bewertungspunkte (BP) entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen herangezogen.
    • Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 4 BP. Ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars erhält 0 BP. Alle Angebote mit darüber (d.h. über dem 1,5-fachen des niedrigsten Gesamthonorars) liegendem Gesamthonorar erhalten ebenfalls 0 BP. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden angebotenen Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation. Dieser ermittelte Wert der BP wird anschließend durch eine in der Tabelle hinterlegte Formel auf sog. Gewichtete Bewertungspunkte (GBP) skaliert. Es sind in diesem Kriterium maximal 400,00 GBP erreichbar.
  • Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt

    • • Leistung (mit einer Gewichtung von 60%),
    • • Preis (mit einer Gewichtung von 40%).
    • Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der für ein Angebot anhand der Bewertungsmatrix ermittelten gewichteten Bewertungspunkte (GBP). Das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte erhält den Zuschlag.
    • Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl der gewichteten Bewertungspunkte für alle Zuschlagskriterien beträgt insgesamt 1.000 Punkte (600 für Leistung + 400 für Preis). 60 % entfallen damit auf die Leistung (Qualität).
    • Die in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien Ausführungskonzept, Personalkonzept und Erfahrung des Gesamtprojektleiters stellen Bewertungskriterien (B-Kriterien) dar, für welche gewichteten Bewertungspunkte entsprechend den Vorgaben der Bewertungsmatrix von der Auftraggeberin vergeben werden. Die Auftraggeberin bewertet die vom Bieter eingereichten o.g. Konzepte auf Grundlage der in der Bewertungsmatrix jeweils beschriebenen Unterkriterien sowie Unter-Unterkriterien anhand der jeweils definierten Bewertungsmaßstäbe und Erfüllungsgrade. Jedem Unterkriterium sind Unter-Unterkriterien zugeordnet, in denen entsprechend der Bewertungsmaßstäbe jeweils 0, 1, 2, 3 oder 4 Bewertungspunkte (BP) erreicht werden können. Eine Zwischenbepunktung in den Unter-Unterkriterien erfolgt nicht. Die für das jeweilige Unterkriterium erzielte Punktzahl ergibt sich aus einer in der Tabelle hinterlegten Formel, wonach die in den einzelnen Unter-Unterkriterien erreichten BP addiert und sodann durch die Anzahl der dem jeweiligen Unterkriterium zugeordneten Unter-Unterkriterien geteilt werden, sodass sich ein Punktwert zwischen 0,00 und 4,00 BP ergibt. Es wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die auf diese Weise für jedes Unterkriterium ermittelten Punktwerte werden addiert und durch die Anzahl der Unterkriterien geteilt. Da in jedem Unterkriterium maximal 4,00 BP erreichbar sind und diese Methodik auf allen Stufen (d.h. bei Unterkriterien sowie Unter-Unterkriterien) einheitlich angewendet wird, beträgt auch die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl 4,00 BP je Konzept. Dieser Wert wird anschließend durch eine in der Tabelle hinterlegte Formel auf sog. Gewichtete Bewertungspunkte (GBP) skaliert. Für das Ausführungskonzept sind maximal 300,00 GBP, für das Personalkonzept maximal 200,00 GBP erreichbar.
    • Die Auftraggeberin bewertet im Kriterium Erfahrung des Gesamtprojektleiters anhand der mit dem Angebot für den Gesamtprojektleiter vom Bieter eingereichten Projektbeschreibungen auf Grundlage der in der Bewertungsmatrix jeweils beschriebenen Unterkriterien anhand der jeweils definierten Bewertungsmaßstäbe und Erfüllungsgrade. Die Bewertung je Unterkriterium richtet sich nach der Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Projektbeschreibungen, die die jeweils definierten inhaltlichen Anforderungen des jeweiligen Unterkriteriums erfüllen. Je nach Unterkriterium können dabei 1, 2, 3 oder 4 BP erreicht werden
    • die konkret erreichbaren Punktwerte sowie die jeweils maßgeblichen Erfüllungsgrade für die Anzahl der erforderlichen Projektbeschreibungen sind in der Bewertungsmatrix für jedes Unterkriterium gesondert definiert. Eine Zwischenbepunktung innerhalb der Punktestufen erfolgt nicht. Liegt keine einzige wertungsfähige Projektbeschreibung vor, werden 0 BP vergeben. Die in den einzelnen Unterkriterien erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl für das Kriterium Erfahrung des Gesamtprojektleiters beträgt zwölf (12) Bewertungspunkte. Dieser Wert wird anschließend durch eine in der Tabelle hinterlegte Formel auf sog. Gewichtete Bewertungspunkte (GBP) skaliert. Es sind in diesem Kriterium maximal 100,00 GBP erreichbar.
    • Im Einzelnen macht das Ausführungskonzept 30 % der Gesamtbewertung aus und umfasst fünf gleichgewichtig bewertete Unterkriterien, die jeweils durch Unter-Unterkriterien weiter konkretisiert werden. Die Unterkriterien sind die Darlegung von, der Umgang mit Optimierungspotenzialen, projektspezifischen Schwierigkeiten/Krisensituationen, die Kosten- und Terminsicherheit, die Berücksichtigung förderrechtlicher Vorgaben sowie die Planung und Koordination unter den Bedingungen eines beengten Baufelds.
    • Das Personalkonzept wird mit 20 % gewichtet und bewertet zwei gleichgewichtig bewertete Unterkriterien, die sich jeweils ebenfalls aus Unter-Unterkriterien zusammensetzen. Das erste Unterkriterium ist die Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Das zweite Unterkriterium stellt die Verfügbarkeit, Kontinuität und Personalrisikovorsorge dar.
    • Die Erfahrung des Gesamtprojektleiters fließt mit 10 % in die Gesamtbewertung ein und wird anhand von drei Unterkriterien beurteilt: der Erfahrung mit gefördertem Krankenhausbau in Bayern, der Erfahrung mit beengten Baufeldbedingungen sowie der Erfahrung mit der Planung und Koordination bei laufendem Krankenhausbetrieb.
    • Alle Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien einschließlich der definierten Punktzahl sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen (vgl. Dokument: BA3_Bewertungsmatrix).

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