Veröffentlichung 19.06.26 | Teilnahmefrist 21.07.26 |
Eignungskriterien
Auswahlkriterium (Vordruck 10)
Eignungskriterum (Vordruck 6): Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist neben dieser EU-Bekanntmachung dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien/Auswahlkriterien“ zu entnehmen.
Eignungskriterum (Vordruck 7)
Eignungskriterum (Vordruck 8)
Eignungskriterum (Vordruck 9)
Eignungskriterum (Vordruck 10)
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt
Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 VgV ermittelt
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