Frist abgelaufen

Bauliche und betriebliche Zustandserfassung von Kanälen und Schächten "Rechts der Murg -Industriegebiet"

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.03.2026
Angebotsfrist
16.04.2026
Bauliche und betriebliche Zustandserfassung von Kanälen und Schächten "Rechts der Murg -Industriegebiet"

Zeitplan

Veröffentlichung
18.03.26
Abgabefrist
16.04.26
Öffnung
16.04.26
Vertragsbeginn
15.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
214.500 €
Erfüllungsort
Rastatt, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zentrale-vergabestelle@rastatt.de
Telefon
+49 72 22 972 7754
Website
https://www.rastatt.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 3.1 Anforderungen an das ausführende Unternehmen Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 1) sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen

    • Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe I und R.
    • Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungs-gruppe(n) nachweist.
    • Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist.
    • Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen.
    • Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen:
    • • Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen
    • • Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung
    • • Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten Projekte im
    • Ausführungsbereich der o.g. Beurteilungsgruppe(n)
    • • Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
  • 3.2 Anforderungen an das Personal Der Auftragnehmer muss die vor Auftragsvergabe nachgewiesenen Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Personals während der Ausführung der Leistungen einhalten und erfüllen. Das mit entsprechenden Aufgaben betraute Personal auf der Seite der Inspektionsunternehmen muss über Fachkenntnisse und Erfahrung mit den jeweiligen Aufgaben verfügen. Die Kenntnisse müssen personenbezogen dokumentiert und bei Verlangen des AG nachgewiesen werden. Die regelmäßige Schulung des Personals muss vom AN sichergestellt werden. Der verantwortliche Projektleiter des Auftragnehmers oder der Geräteführer (vor Ort verantwortliche Person) muss über die erforderliche Fachkunde zur Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung verfügen. Für den Inspekteur gelten folgende – vom Auftragnehmer nachzuweisende – fachliche Mindestanforderungen

    • • Erfolgreiche Absolvierung eines Kanalinspektionskurses und regelmäßige fachspezifische Fort- und Weiterbildungen in mindestens dreijährigem Turnus
    • Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der eingesetzte Inspekteur die geforderte Fachkunde durch Vorlage eines DACH-KI-Passes oder gleichwertig nachweist.
    • Das für die Reinigung eingesetzte Personal muss bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen aus dem Kanalbau besitzen.
    • Darüber hinaus sind nachzuweisen:
    • • erfolgreiche Reinigungsschulung bzw. -ausbildung
    • • eine mindestens einjährige Reinigungspraxis
    • • Kenntnisse zur Entsorgung
    • • Schulung
    • Bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen, Kenntnisse zur Entsorgung und erfolgreiche Schulung bzw. Ausbildung gelten als erbracht durch Vorlage geeigneter Nachweise.
    • 3.3 Qualifikation von Nachunternehmen
    • Die in 3.1 und 3.2 aufgeführten Nachweise und Qualifikationen gelten auch
    • im vollen Umfang für Nachunternehmer.
    • Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmern ist bereits mit Angebotsabgabe anzugeben.
    • Die geforderten Qualifikationsnachweise sind auf Verlangen des AG vorzulegen.
  • 3.4 Qualitätssicherung Die vom AN geplante genaue Terminierung ist dem AG vor Projektbeginn schriftlich zur Genehmigung vorzulegen. Der ausführende Inspekteur ist schriftlich zu benennen und wird durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter vor Beginn der Arbeiten in das Projekt eingewiesen. Das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal muss vom Auftraggeber nach Prüfung der individuellen Qualifikation explizit zugelassen werden. Jeder Wechsel eines Inspekteurs bedarf einer erneuten Qualifikationsprüfung der Ersatzperson und der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Das Personal jedes Fahrzeugs muss über Mobiltelefon während der Arbeitszeit ganzzeitig erreichbar sein. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Eigenüberwachung der ausgeführten Leistungen (Prüfungen durch Mitarbeiter des Unternehmens)

    • • Dokumentation der Inspektionsleistungen je Fahrzeug in Listen
    • • Monatliche Prüfung der Längenmesseinrichtung je Fahrzeug

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB24 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB16 Seiten
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