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Baustelleneinrichtung

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.08.2026
Angebotsfrist
04.09.2026
Die umfangreichen geplanten Sanierungsmaßnahmen werden in mehrere Teilprojekte (TP) aufgegliedert und sukzessive umgesetzt. Die Maßnahmen werden durch Eigenmittel der Stiftung Kaiser- Wilhelm-Gedächtnis-Kirche (SKWG), Mittel der Landeskirche EKBO, durch Bundesmittel (BKM), mittels Förderungen des Landes Berlin sowie weitere Mittelgeber und Spenden finanziert. Es sind teilprojektbezogen die fördermittel- und vergaberechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Die Teilprojekte (TP) im Einzelnen: TP B (Fassadensanierung Glockenturm) TP C (Turmruine) TP D/F (Kirche TGA und Brandschutz-Sanierung, Fassadensanierung Kirche) Mit den Maßnahmen zur Sanierung und Weiterentwicklung des Gesamtensembles Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche wird das Ziel verfolgt, das Gebäudeensemble als nationales Denkmal baulich und im Hinblick auf die Nutzungsmöglichkeiten wieder auf einen bestmöglichen Stand zu bringen, damit die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche als Citykirche, als Identifikationsort der deutschen Hauptstadt und als Ort des Erinnerns und der Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Aufgaben von Frieden und Versöhnung optimal wirken kann. Die Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche als Eigentümerin und die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde als Nutzerin sollen zugleich in die Lage versetzt werden, das gesamte Gebäudeensemble mit seinem bauartbedingt hohen Erhaltungsaufwand kontinuierlich erhalten zu können. Dazu sind technische Maßnahmen zur Erleichterung künftiger baulicher Überwachung und Instandhaltung ebenso vorgesehen wie Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und anderer laufender Kostenfaktoren sowie Maßnahmen zur Erzielung regelmäßiger Betriebseinnahmen, um die hohen Unterhaltskosten decken zu können.

Zeitplan

Veröffentlichung
06.08.26
Fragenfrist
24.08.26
Abgabefrist
04.09.26
Öffnung
04.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
kwg.vergabe@teamproject.de
Telefon
+49 302021565-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung sind Angaben gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A zu machen. Zum Nachweis wird grundsätzlich die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder die Eintragung in der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes verlangt. Die Nachweisführung erfolgt wie unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" angegeben. Siehe auch FB 216 VHB - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.

  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben gemäß §6a EU Nr. 2 VOB/A zu machen. Nachweisführung für alle Eignungskriterien Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Eintragungen in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten der EU sind als Nachweis zugelassen, soweit eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorliegt. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 VHB - Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte, auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Nachforderung die Nachweise und Bescheinigungen zuständiger Stellen - auch für die Nachunternehmen - innerhalb der im Verfahren festgelegten Frist (max. 6 Kalendertage) zu übermitteln. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Siehe auch FB 216 VHB - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A zu machen. Referenzen Mit dem Angebot sind Referenzen mit folgenden Mindestkriterien einzureichen

    • - mind. 1 Referenz, die eine Übergabestelle sowie mehrere Teilprojekte mit unterschiedlichen Projektphasen umfassen, Übergabe an den AG innerhalb der letzten 7 Jahre - mind. 2 vergleichbare Referenzen, Übergabe an den AG innerhalb der letzten 5 Jahre Folgende Angaben sind gemäß FB 124 VHB mindestens vorzulegen (siehe auch Vorlage "Referenzliste"): Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
    • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
    • stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
    • Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
    • Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
    • Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Die Nachweisführung erfolgt wie unter "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" angegeben. Siehe auch FB 216 VHB - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.
  • Auf Verlangen ist der Nachweis einer aktuellen und über die Bauzeit des Vorhabens wirkenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage von einem Versicherer vorzulegen. Das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist spätestens mit dem Zuschlag nachzuweisen. Die Deckungssummen müssen für Personen- und Sachschäden das Doppelte der Auftragssumme, mindestens jedoch für Personen- und Sachschäden 3 Mio. Euro je Versicherungsfall betragen. Für Vermögensschäden muss die Mindestdeckungssumme 500.000 Euro je Versicherungsfall betragen.

Zuschlagskriterien

  • Wertungssumme: Zuschlagskriterium ist zu 100% die Wertungssumme, die sich aus der Angebotssumme und - wenn zutreffend - der Summe für die Wartungsleistungen für 4 Jahre ergibt.

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Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage89 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB8 Seiten
Vertragsentwurf287 KB16 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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