Veröffentlichung 09.06.26 |
Zuschlagskriterien
Preis
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV
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