Veröffentlichung 15.04.26 | Abgabefrist 18.05.26 | Öffnung 18.05.26 | Vertragsbeginn 01.07.26 |
Eignungskriterien
Bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind mindestens 3 prüffähige Nachweise über vergleichba-re Leistungen ("Referenzen") einzureichen. Als vergleichbare Leistungen gelten • Absteckung /Lage und Höhenfestlegung oder • Baukontrollen /Mengenermittlung oder • Vermessung für Leitungs- und Kanalbau oder • Ingenieurvermessung für Bauwerke in einer vergleichbaren Größenordnung. Wenn sich die Nachweise auf bereits abgeschlossene Leistungen beziehen, darf das Vertragsende nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Noch nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens 6 Monaten andauern, damit sie als vergleichbar gelten [jeweiliger Stichtag
Bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind mindestens 3 prüffähige Nachweise über vergleichba-re Leistungen ("Referenzen") der Projektleitung einzureichen. Die Referenzen der Projektleitung dürfen deckungsgleich mit den Referenzen des Unternehmens sein. Entscheidend ist, dass das Projekt unter "Federführung" der zu benennenden Projektleitung erbracht wurde. Als vergleichbare Leistungen gelten die in unter dem Punkt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen des Unternehmens" genannten Leistungen bei Projekten in einer vergleichbaren Größenordnung. Wenn sich die Nachweise auf bereits abgeschlossene Leistungen beziehen, darf das Vertragsende nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Noch nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens 6 Monaten andauern, damit sie als vergleichbar gelten [jeweiliger Stichtag
Bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind mindestens 3 prüffähige Nachweise über vergleichba-re Leistungen ("Referenzen") der stellvertretenden Projektleitung einzureichen. Die Referenzen der Projektleitung dürfen deckungsgleich mit den Referenzen des Unternehmens sein. Als vergleichbare Leistungen gelten die unter dem Punkt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen des Unternehmens" genannten Leistungen bei Projekten in einer vergleichbaren Größenordnung. Wenn sich die Nachweise auf bereits abgeschlossene Leistungen beziehen, darf das Vertragsende nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Noch nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens 6 Monaten andauern, damit sie als vergleichbar gelten [jeweiliger Stichtag
Zuschlagskriterien
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