Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 06.08.26 | Teilnahmefrist 12.08.26 |
Eignungskriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektmitarbeiter*innen sind zu benennen. Es ist mindestens 1 Referenzprojekt (Begrenzung
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bemerkung
Zuschlagskriterien
Honorar/Preis
Fachlicher und technischer Wert: Erfahrungen und Erkenntnisse aus vergleichbaren Referenzprojekten sind auf das hier zu betrachtende zu übertragen. Die entscheidenden Randbedingungen für die Genehmigungsplanung / Bearbeitung von Einwendungen sind darzulegen.
Organisation zur Erbringung der geforderten Leistungen
Welche davon erfüllen Sie?
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