Beauftragung mit der notärztl. Versorgung im öff. Rettungsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Reis, (nachfolgend: „RKiSH“) ist mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) beauftragt. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die notärztliche Versorgung gemäß § 13 SHRDG.

Zeitplan

Veröffentlichung
14.07.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Erfüllungsort
Heide, Deutschland
E-Mail
j.osnabruegge@rkish.de
Telefon
+49 481787660
Website
www.rkish.de

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