Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Pinneberg

Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Reis, (nachfolgend: „RKiSH“) ist mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Pinneberg gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) beauftragt. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die notärztliche Versorgung gemäß § 13 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die Durchführung der notärztlichen Versorgung an Dritte in nachfolgend dargestelltem Umfang als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG an einen oder mehrere Leistungserbringer zu vergeben. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst.
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
05.02.21

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
6.000.000 €
Erfüllungsort
Heide, Deutschland
E-Mail
J.Osnabruegge@rkish.de
Telefon
+49 4814211460
Website
https://www.rkish.de/

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