Frist abgelaufen

Beauftragung von externen Sicherheitsdienstleistungen für die Justizbehörden in Niederbayern (mit Ausnahme der Behörden in Kelheim und Straubing)

Dieser Vertrag dient der Sicherheit innerhalb von bayerischen Justizgebäuden. Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz und Besucher sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen – insbesondere nach Waffen – erfolgen. Andererseits darf der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht eingeschränkt werden, vgl. Art. 6 Abs. 1 Menschenrechtskonvention, § 169 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz. „Offene“ und zugleich sichere Gerichte können nur durch gewissenhaft arbeitende, korrekte und qualifizierte Sicherheitskräfte in ausreichender Anzahl gewährleistet werden. Neben Justizwachtmeister/innen sollen hierfür auch private Sicherheitsunternehmen tätig werden. Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen. Dieser Vertrag regelt verschiedene Aufgaben, die auch vor, nach oder zwischen Terminen ausgeführt werden können. Sicherheitskräfte sind damit im Bereich der Gerichte tätig und bei Gefahr einsatzbereit. Der Auftragnehmerin soll es gleichzeitig ermöglicht werden, rationell - insbesondere ohne Unterbrechungen - zu arbeiten. Ziel ist, das Sicherheitsniveau deutlich zu heben und zudem die Gebote des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
29.04.24
Fragenfrist
22.05.24
Abgabefrist
31.05.24
Vertragsbeginn
01.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
München, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@olg-m.bayern.de
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Telefon
+49 8955971618
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Website
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d1397884-9852-4b66-9473-fc4ad85bb9d0/suitabilitycriteria
    • Alle Kriterien sind zu beantworten
    • Formulare müssen unverändert verwendet werden.
    • - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
    • - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
    • - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet
    • sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
    • 1. statistische Angaben
    • K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
    • K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
    • K1.3: [I] Geben Sie die Größe des Unternehmens an.
    • K1.4: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
    • K1.5: Information zur zwingend anzugebenden Telefonnummer des Unternehmens für Bekanntmachungen.
    • K1.6: [A] Bestätigen Sie, dass Sie in Ihrem Profil - Benutzerdaten Ihre Telefonnummer und - falls vorhanden - Faxnummer im validen Format (s. Hinweis zum Bieter-Profil) hinterlegt haben?
    • 2. Eigenerklärungen:
    • K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
    • - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
    • - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
    • - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
    • wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
    • werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
    • werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
    • - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
    • - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
    • - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
    • - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
    • K2.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
    • 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
    • a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
    • b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
    • c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
    • 2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d1397884-9852-4b66-9473-fc4ad85bb9d0/suitabilitycriteria
    • 3. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB - nicht vom Bieter zu befüllen - hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
    • 4. Angaben Wettbewerbsregister
    • K4.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
    • K4.2: [I] Name des Unternehmens
    • K4.3: [I] Angaben zur Postanschrift
    • K4.4: [I] Angaben zur Rechtsform
    • K4.5: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern
    • ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer)
    • K5 (A): Verfügen Sie über eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung bzw. sind Sie für das Gewerbe der Sicherheitsdienstleistungen präqualifiziert? Legen Sie als Nachweis eine Kopie dieser Erlaubnis oder einer gleichwertigen Genehmigung eines EU-Mitgliedsstaates vor, indem Sie diese mit der Abgabe Ihres Angebots unter "Eigene Anlagen" hochladen oder geben Sie im nachfolgenden Kriterium Nr. 2 Ihre Präqualifizierungsnummer an.
    • K6 (I): Sofern Sie für das Gewerbe der Sicherheitsdienstleistungen präqualifiziert sind, geben Sie hier bitte Ihre Präqualifizierungsnummer an.
    • K7 (I): Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren? Stellen Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die Ausführung dieses Auftrags ermöglichen.
    • K8 (I): Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? Stellen Sie dar, ob und wie die genannten Zahlen dem Unternehmen die Ausführung dieses Auftrags ermöglichen.
    • K9 (I): Unter Anlagen im Angebotsassistenten befindet sich das Formular "Referenzen".
    • Bitte legen Sie zwei nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands (Sicherheitsdienstleistungen) vergleichbar sind, bei. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren.
    • Haben Sie zwei Formblätter "Referenzen" unter "eigene Anlagen" hochgeladen?
    • K10 (A): Bestätigen Sie, dass die von Ihnen unter "eigene Anlagen" hochgelandene Referenzen (siehe Nummer 9 Eignungskriterien) mit der Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die Leistung von Ihrem Unternehmen erbracht worden ist.
  • https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d1397884-9852-4b66-9473-fc4ad85bb9d0/suitabilitycriteria

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d1397884-9852-4b66-9473-fc4ad85bb9d0/awardcriteria

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