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Beförderung von Kindern im freigestellten Schülerverkehr des Donnersbergkreises

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.07.2026
Angebotsfrist
13.08.2026
Beförderung von Kindern im freigestellten Schülerverkehr des Donnersbergkreises

Zeitplan

Veröffentlichung
14.07.26
Fragenfrist
06.08.26
Abgabefrist
13.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kirchheimbolanden, Deutschland
Vertragslaufzeit
36 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
kreisverwaltung@donnersberg.de
Telefon
+49 63527100
Website
http://www.donnersberg.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Eigenerklärung:
    • Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
    • Beschäftigte (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
    • Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
    • Erklärung Tariftreue (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): - Erklärung nach LTTG
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Mindestanforderung an Referenzen
    • (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
    • (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Aufträge zur Beförderung von Kindergartenkindern oder Schulkindern.
    • (3) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
    • Zusätzliche Hinweise:
    • Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.
    • Weiterhin ist vorzulegen:
    • - Eigenerklärung zur Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr.
    • und
    • Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kopie (nicht älter als 6 Monate).
    • - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (nicht älter als 6 Monate) in Kopie.
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung über die steuerliche Zuverlässigkeit.
    • - Nachweis über die ordnungsgemäße Entrichtung kommunaler Abgaben.
    • - Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).
    • Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
    • Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
    • - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als
    • ein Jahr) vorlegen.
    • - Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen:
    • - Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung
    • - Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage
    • - Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen
    • - Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.
    • Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB6 Seiten
Eignungskriterien156 KB12 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB4 Seiten
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