Frist abgelaufen

Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen im Kreis SL-FL und der Stadt FL

Die Angebotsfrist ist am 12. Juli 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
08.07.2024
Angebotsfrist
12.07.2024
Der Kreis Schleswig-Flensburg ist nach dem SchulG SH Schulträger der Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg. Derzeit sind das 5 Einrichtungen, teilweise mit Außenstellen bzw. zukünftigen Außenstellen. Der Kreis ist Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreis ihre Wohnung haben und eine öffentliche Schule außerhalb des Kreisgebietes besuchen oder eine staatliche Schule im Kreis besuchen. Die Aufgabe der Schülerbeförderung und damit zur Bestellung entsprechender Verkehrsleistung hat der Kreis an seinen Eigenbetrieb, den ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg übertragen. Die Leistung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu Bildungseinrichtungen wird in diesem Vergabeverfahren in insgesamt 13 Losen vergeben. Die Beförderungsleistung ist von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt, da es sich nach § 1 Nr. 4 lit. d) und g) der Freistellungsverordnung um einen freigestellten Verkehr handelt. Der Auftragnehmer hat die Beförderung von körperlich und/oder geistig behinderten sowie hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern zwischen dem 1. Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz, und den jeweils besuchten Einrichtungen, unter Berücksichtigung von eventuell notwendigen Hilfsmitteln und Begleitpersonen für einzelne Schülerinnen und Schüler, zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Dafür schafft der Auftragnehmer alle erforderlichen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der übernommenen Leistung. Die Beförderung erfolgt grundsätzlich an Schultagen. Beförderungen in den Schulferien, beweglichen Ferientagen oder an einem Samstag oder Sonntag sind nur dann abrechnungsfähig, wenn der Auftraggeber eine Beförderung an diesen Tagen zuvor angeordnet oder dieser zuvor zugestimmt hat. Die Pflicht zur Erbringung der Leistungen beginnt am 08.09.2025 und endet am letzten Schultag des Schuljahres 2032/ 2033 (voraussichtlich Juli 2033).
13 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.07.24
Fragenfrist
08.07.24
Abgabefrist
12.07.24
Öffnung
15.07.24
Vertragsbeginn
08.09.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Schleswig, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Telefon
+49 (4621) 870

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung

  • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung

  • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Eigenerklärung

  • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung

  • Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung

  • Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung

Zuschlagskriterien

  • Preis: Den Zuschlag erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Summe der Beförderungskosten pro Schuljahr (Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ (Blätter 4 – 7 nach Einrichtung), Kalkulation Lose 1 bis n und Gesamtangebot. Die Wertungssummen wird in Anlage 10: Datei „Kalkulationsblätter.xlsx“ an den dortigen Pos. 6 berechnet. Jeder Bieter darf für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ein Angebot abgeben. Die Lose 4, 5, 6 und 7 bilden eine Gruppe von Losen, auf die zusätzlich ein Gesamtangebot abgegeben werden kann. Wird ein Gesamtangebot abgegeben und ist die angebotene Wertungssumme für das Gesamtangebot nicht höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, erhält das Gesamtangebot den Zuschlag. Wird kein Gesamtangebot abgegeben oder ist die Wertungssumme für das Gesamtangebot höher als die Summe der günstigsten Wertungssummen der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit der jeweils niedrigsten Wertungssumme je Los erteilt.

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Lose (13)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung42 KB4 Seiten
Eignungskriterien287 KB8 Seiten
Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB32 Seiten
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