Frist abgelaufen

Beförderungsleistungen für Schüler*innen mit Wohnort im Landkreis Lüneburg an Schulen in der Stadt und im Landkreis Lüneburg und in Hamburg

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.02.2026
Angebotsfrist
16.02.2026
Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
09.02.26
Fragenfrist
09.02.26
Abgabefrist
16.02.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Winsen/Luhe, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@lkharburg.de
Telefon
+49 41716930
Website
http://www.landkreis-harburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
    • Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (siehe dazu Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen") oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.6. "Ausschlussgründe " und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe " auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
  • Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • siehe Anlage 1 - Vordruck 7
    • Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
  • Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt den Vergabeunterlagen bei) zu bestätigen.
    • siehe Anlage 1 - Vordruck 6
    • Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
  • Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Verkehrsleistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehre vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
    • siehe Anlage 1 - Vordruck 4
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.

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Lose (4)

Vergabeunterlagen

Projektplan37 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB16 Seiten
Vertragsentwurf89 KB32 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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