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Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr - Taxi

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.06.2026
Angebotsfrist
07.07.2026
Schultägliche Beförderungsleistungen für ca. 100 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sowie weiteren Anspruchsberechtigten, bei denen die Nutzung des ÖPNV ausscheidet, in ca. 34 Touren ab dem 1.Schultag des Schuljahres 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 im freigestellten Schülerverkehr mit Kleinbussen bzw. PKWs inklusive der Touren- und Einsatzplanung. Die Beförderung erfolgt an Schultagen zwischen Wohnorten bzw. Sammelpunkten und Schulen im Stadtgebiet. In Einzelfällen handelt es sich auch um Beförderungen von Schülerinnen und Schüler zu Zielen im umliegenden Landkreis Rosenheim. Transport ist ggf. in Einzelfällen auch im Rollstuhl erforderlich. Auf Veränderungen im Kreis der Beförderungsberechtigten und im Schulbetrieb muss kurzfristig und flexibel reagiert werden. Eine Vertragsverlängerung um die anschließenden weiteren zwei Schuljahre ist optional vorgesehen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.06.26
Fragenfrist
29.06.26
Abgabefrist
07.07.26
Öffnung
07.07.26
Vertragsbeginn
15.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Rosenheim, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vvs@rosenheim.de
Freischalten
Telefon
+4980313658301
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Website
https://www.rosenheim.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Es sind Angaben zum Jahresumsatz der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre zu machen, entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.

  • Erwartet wird, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und der Bieter/die Bieterin seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, dass er/sie angibt ob eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht und dass entweder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen

    • 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
    • 2. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens.
    • 3. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
    • Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter /die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
    • Mit dem Angebot sind Art und Umfang der Teilleistungen, für die sich der Bieter/die Bieterin der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird, im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern (Formblatt L235) anzugeben.
    • Die Unterauftragnehmer sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu benennen.
    • Diese müssen ihre Eignung durch eine Eigenerklärung zur Eignung und ggfs. dieselben Nachweise wie der Bieter/die Bieterin darlegen. Sie können die Erfüllung der Anforderungen auch durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) nachweisen, falls diese dort hinterlegt sind.
    • Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
    • Nimmt der Bieter/die Bieterin in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt L 236) abzugeben.
    • Zu benennen sind die Zahlen der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124/L1240) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
    • Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
  • Erwartet wird eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit folgenden Mindestdeckungssummen

    • Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. Euro
    • Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes eingesetze Fahrzeug mit 100.000.000 € je Schadenfall, bei Personenschäden mit Begrenzung von 15.000.000 für die einzelne Person
    • Der Bieter/die Bieterin muss die geforderten Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) machen, soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
    • Auf gesondertes Verlangen ist zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
    • Nachweis zum Versicherungsschutz durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen.
    • Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
    • Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
    • Die Versicherung ist während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten und auf Verlangen des Auftraggebers diesem nachzuweisen.
    • Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.
    • Zu benennen sind die Beschäftigtenzahlen in den letzten drei Jahren (jeweils im Durchschnitt), entweder in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) oder vorläufig in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), soweit sie nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind.
    • Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft.

Zuschlagskriterien

  • Für die Angebotswertung wird von der "Angebotssumme netto nach Nachlass" unter Hinzurechnung der vom Auftraggeber zu zahlenden Umsatzsteuer, die hier zum Zwecke der Wertung pauschal mit 7 % angesetzt wird, ausgegangen, um die Vergleichbarkeit der Angebotssummen sicher zu stellen (Wertungssumme).: Der Preis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt (Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien).

  • Es ist anhand eines vorgegebenen Formblattes ein Qualitätskonzept zu erstellen.: Die Qualität ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt (Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien).

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Vertragsbedingungen78 KB8 Seiten
Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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