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Beihilferechtliche Gutachten nach BBhV

Beauftragung von Gutachten nach der Bundesbeihilfeverordnung für diverse Beihilfestellen der Bundesverwaltung und sonstigen Einrichtungen des Bundes
6 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
21.07.26
Abgabefrist
24.09.26
Öffnung
24.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
B12.23@bescha.bund.de
Telefon
+49 22899610-1020
Website
http://www.bescha.bund.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bitte legen Sie mit dem Angebot ein Qualitätssicherungskonzept vor. Dieses muss ausführlich die Beschreibung der Mindeststandards zu folgenden Punkten beinhalten

    • - Erreichbarkeit der Auftragnehmerin
    • - Gewährleistung der Bearbeitungsfristen
    • - Sicherstellung der Qualifikation der eingesetzten Gutachter / Gutachterinnen
    • - Sicherstellung der fachlichen Fortbildung der eingesetzten Gutachter / Gutachterinnen
    • - Sicherstellung der inhaltlichen Qualität und Aussagekraft der Gutachter / Gutachterinnen
    • - Umsetzung des Datenschutzes.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen

    • ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
    • ● Wert des Auftrages,
    • ● Zeitraum der Leistungserbringung,
    • ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
    • Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
    • ● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
    • Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
    • Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen.
    • Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
    • Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    • Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in der medizinischen Fachrichtung je Los (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) in der Anlage Anbieterdarstellung anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 50.000 EUR netto pro Jahr betragen.
    • Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Lose (6)

Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB8 Seiten
Eigenerklärung42 KB16 Seiten
Eignungskriterien287 KB32 Seiten
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