Frist abgelaufen

Belags- & Landschaftsbauarbeiten - Neubau Feuerwehr und Bauhof

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.06.2026
Angebotsfrist
03.07.2026
Die Gemeinde Gemmingen mit dem Ortsteil Stebbach liegt etwa 16 km westlich von Heilbronn im nordöstlichen Kraichgau und ist Teil des Landkreises Heilbronn. Im Zuge der Kreis- und Gebietsreform wurde die Gemeinde Stebbach 1974 nach Gemmingen eingemeindet. Die seither jeweils noch bestehenden "Freiwilligen Feuerwehren" haben sich zusammengeschlossen und beschlossen ihre Einsatzkräfte und Ausstattung an einem gemeinsamen Feuerwehrstandort zu bündeln. Hierfür bedarf es eines neuen Feuerwehrgebäudes in einer zu beiden Ortsteilen günstig gelegenen Lage. Da dies auf den bestehenden aber ebenfalls zu erneuernden Bauhof an der Industriestraße zutrifft, wurde beschlossen, beide Neubauten mit der Möglichkeit Synergien zu nutzen an dieser Stelle zu errichten. Dabei erhält der Neubau der freiwilligen Feuerwehr 5 Fahrzeugboxen für 6 Fahrzeuge, der MTW (Mannschaftstransportwagen) und der RW (Rüstwagen) werden hintereinander abgestellt. Hinzu kommt ein separater Garagenstellplatz für ein Katastrophenschutzfahrzeug des DRK Ortsvereins. Der Bauhof benötigt neben Fahrzeugstellplätzen im Hofbereich auch Stellplätze für Winterdienstfahrzeuge in einer beheizbaren Fahrzeughalle sowie eine Werkstatt für die Fahrzeuge.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.06.26
Fragenfrist
25.06.26
Abgabefrist
03.07.26
Öffnung
03.07.26
Vertragsbeginn
28.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Gemmingen, Deutschland
E-Mail
post@gemeinde-gemmingen.de
Telefon
+49 7267 808-0
Website
https://www.gemmingen.eu

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Erklärung des Bieters

    • Ich bin / Wir sind - im Handelsregister eingetragen. - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. - zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer. Das Angebot ist auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Angabe des Bieters zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Der Bieter hat das Jahr (JJJJ) sowie den Umsatz (in EUR) für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Erklärung des Bieters

    • Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen: Angabe zur Zahl der in den letzten drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Das Angebot ist auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Erklärung des Bieters

    • Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe / haben. Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens drei (3) Referenzen auf den Seiten 3 und 4 "Ergänzende Eigenerklärungen zur Eignung" nachzuweisen. Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen: Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des damaligen Auftraggebers zu der benannten Referenz, dass der Bieter die Leistungen auftragsgemäß erbracht hat. Außerdem hat der Bieter in diesem Fall den Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers zu benennen. Der Referenznachweis muss folgende Angaben des Bieters enthalten: - Bezeichnung der Baumaßnahme
    • - Angabe zu Bauherr, Auftraggeber
    • - Anschrift
    • - Leistung, - Ort der Ausführung
    • - Ausführungszeit (Angabe zu von und bis der Ausführungszeit)
    • - Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer)
    • - Angabe, welche Leistungen der Bieter im eigenen Betrieb ausgeführt hat (Angabe der Leistung(en) sowie Angabe zu der Menge, Einheit)
    • - Angabe des Auftragswerts im Hinblick auf die gesamte Leistung (in EUR) und Angabe des Auftragswerts der eigenen Leistungen (in EUR)
    • - Angabe zur Anzahl an Arbeitnehmern und zur Anzahl an Leitungskräften für die Auftragsausführung durchschnittlich eingesetzt waren
    • - Angabe, welche besondere technische und / oder gerätespezifische und / oder zeitliche und / oder sonstige Anforderungen es gab. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - hier: Seite 3 und 4 der Eigenerklärung zur Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Zuschlagskriterien

  • Preis (brutto)

    • Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83
    • .x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: Aufgliederung der Angebotssumme Vordruck Preis 1a und Preis 1b.

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