Veröffentlichung 02.06.26 | Fragenfrist 24.06.26 | Teilnahmefrist 29.06.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage E_6 / Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2023 - 2025). Dabei sind folgende Jahresumsätze (netto) nachzuweisen: >> Mindestens 225.000.EUR pro Jahr Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, d.h. mit Planungsleistungen des Ingenieurbaus nach § 43 HOAI - Anlage E_7 / Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen - für Personenschäden bis zu 2.000.000 EUR - für sonstige Schäden bis zu 2.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Kalenderjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind folgende Unterlagen vorzulegen: >> Anlage E_8 / Referenzen Auflistung geeigneter erbrachter Referenzprojekte für die Planung von Maßnahmen des Ingenieur- und Anlagenbaus bzw. Verfahrenstechnik mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrades und Komplexität unter Angabe - der Projektbezeichnung, - der Projektkosten (brutto KGR 200 - 700) - des Werts der eigenen erbrachten Leistung - des Leistungszeitraumes (Benennung des Zeitpunkts des Beginns der Leistung (Beginn LPH 2 MM/JJJJ, Abschluss LPH 8 MM/JJJJ) - der Honorarzone - der erbrachten Leistungsphasen - des Leistungsbildes mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung, der Art des Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen. Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt: > Bei allen Referenzen wurden mindestens LPH 2 bis LPH 8 erbracht > Mindestens 1 Referenzprojekt mit Zuordnung mit mind. HZ III / Ingenieurbau, ansonsten mind. HZ II / Ingenieurbau > Bei allen Referenzen wurde die LPH 8 im Zeitraum zwischen 7 Jahren vor Ende Teilnahmefrist bis Ende Teilnahmefrist abgeschlossen > Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt zu Infrastrukturmaßnahmen des Ingenieurbaus mit mind. 2.500.000 EUR (brutto KGR 200-700) Projektvolumen > Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt im Leistungsbild Ingenieurbau zu Hochwasserschutzmaßnahmen > Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt im Leistungsbild Ingenieurbau mit Integration von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben. >> Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen. Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt: > Projektleitung mit Qualifikation als Ingenieur (Dipl. Ing. FH od. Univ.), Bachelor oder Master Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Verfahrens- oder Anlagentechnik und mindestens 8 Jahren Berufserfahrung (ab Diplom) im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und mind. 2 Referenzen in Funktion als Projektleitung vergleichbarer Aufgabenstellung und Größenordnung durchgängig für die LPH 2 - 8 > Stellvertretende Projektleitung mit Qualifikation als Ingenieur (Dipl. Ing. FH od. Univ.), Bachelor oder Master Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Verfahrens- oder Anlagentechnik und mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung (ab Diplom) im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und mind. 1 Referenz in Funktion als Projektleitung oder stellv. Projektleitung vergleichbarer Aufgabenstellung und Größenordnung durchgängig für die LPH 2 - 8 Studien- und Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Personen i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind zum Teilnahmeantrag vorzulegen.
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht ausgeschlossen worden sind und die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen werden zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach Eignungskriterien bewertet. Dabei werden Wertungspunkte für die Vergleichbarkeit von Referenzen vergeben. Aufgrund der erreichten Wertungspunkte wird eine Rangfolge gebildet. Der Auftraggeber wird die drei bis fünf geeignetsten Bewerber mit der höchsten Punktzahl - unabhängig davon ob es sich hierbei um einen Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft (jeweils mit bzw. ohne Nachunternehmer) handelt - auffordern, ein Erstangebot abzugeben. Erfüllen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs.6 VgV). Neben der Erfüllung der o.g. Mindestanforderungen gilt nachstehender Wertungsmaßstab für die Bewertung: Es werden maximal 3 Referenzen berücksichtigt. Dabei werden Punkte vergeben für: >> Referenz als öffentlich gefördertes Projekt nach RZWas oder vergleichbarer Landes- Bundes- oder EU-Förderung aus der Wasserwirtschaft (10 Pkt.) inkl. fachlicher Zuarbeit zur Erstellung des Förderantrags (10 Pkt.) sowie inkl. Zuarbeit zur Erstellung der Verwendungsnachweise (10 Pkt.) >> max. 30 Pkt. >> Referenzprojekt im Leistungsbild Ingenieurbau mit Integration von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen (10 Pkt.) >> Mindestens 1 Referenzprojekt betrifft eine Infrastrukturmaßnahme des Ingenieurbaus mit mind. 3.000.000 EUR (brutto KGR 200-700) Projektvolumen (5 Pkt.), mit mind. 4.000.000 EUR (brutto KGR 200-700) Projektvolumen (10 Pkt.) >> max. 10 Pkt. >> Mindestens 2 Referenzprojekte betreffen eine Hochwasserschutzmaßnahme im Leistungsbild Ingenieurbau (10 Pkt.) >> max. 10 Pkt. Insgesamt können somit maximal 3 x 40 + 10 + 10 = 140 Punkte erzielt werden.
Zuschlagskriterien
Projektbezogenheit und Qualität der technischen und operativen Herangehensweise: ZU_1.1 Darstellung der projekbezogenen technischen Herangehensweise, dabei hinsichtlich der >> Umsetzung der Bedarfe des Auftraggebers und der bautechnischen Anforderungen hinsichtlich der Trassenführung >> Maßnahmen zur Optimierung der Schnittstellenbewältigung mit den Abschnitten 1,2 und 3 >> Integration der Belange von TÖB (u.a. Naturschutz, wasserrechtliche Anforderungen etc.) >> Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben der Förderbehörden, Vermeidung von Rückforderungen ZU_1.2 Darstellung der operativen Herangehensweise hinsichtlich >> Maßnahmen zur Optimierung der Baulogistik und der Bauzeit >> Häufigkeit und Dauer der Präsenz vor Ort während der Bauphase
Qualität des Personaleinsatzes und der kapazitätsbezogenen Projektabwicklung: >> Darstellung des Projektteams inkl. Aufgabenverteilung mit Vertretungsregelungen, Gewährleistung der Kontinuität des Personaleinsatzes >> Personaleinsatzplan unter Benennung der aufgewendeten Kapazitäten jedes Teammitglieds für das Projekt in % bezogen auf eine Vollzeitstelle pro Leistungsphase
Honorarangebot: netto Honorarsumme gesamt inkl. Nebenkosten
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