Veröffentlichung 19.06.26 | Fragenfrist 14.07.26 | Teilnahmefrist 20.07.26 |
Eignungskriterien
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung oder ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr). Der Bewerber erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen mindestens zweifach je Versicherungsjahr (zweifache Maximierung) besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird: Personenschäden: mindestens 2.000.000 EUR je Schadensereignis Sach- und Vermögensschäden (gemeinsam): mindestens 2.000.000 EUR je Schadensereignis
Referenzen Es werden bis zu 5 Referenzen gewertet. Auch die 3 Mindest-Referenzen werden in die Bewertung einbezogen. Je Referenz werden folgende Bewertungskriterien herangezogen: Generelle Vergleichbarkeit der Referenz (max. 3 Punkte) Tätigkeit in der Energiewirtschaft (Branchenfokus) (max. 3 Punkte) Erfahrung in der Entwicklung von langfristigen Vertragsmodellen (z. B. Wärmeliefer- oder Pachtverträge) (max. 3 Punkte) Erfahrung in der Erstellung von Wärmekonzepten (max. 1 Punkt) Somit können je Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden. Bei maximal 5 zu wertenden Referenzen ergibt sich eine maximale Gesamtpunktzahl von 50 Punkten. Es werden maximal 4 Bewerber für die Angebotsphase ausgewählt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zuschlagskriterien
Projektleiter (Beratungsleistung, Akquiseleistung Projektentwicklung Wärme): Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise einschließlich sämtlicher Nebenkosten gemäß Leistungsbeschreibung. Die Wertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des angebotenen Stundensatzes in Euro. Der Projektleiter stellt die zentrale und maßgebliche Leistungserbringung dar. Der angebotene Stundensatz gilt als maßgeblicher Preis im Sinne der Zuschlagswertung und wird entsprechend der festgelegten Bewertungsmethode berücksichtigt.
Qualität der Projektleitung
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