Veröffentlichung 02.07.26 | Fragenfrist 23.07.26 | Abgabefrist 04.08.26 | Öffnung 04.08.26 |
Eignungskriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter sichert zu, dass er zur Erfüllung der Leistung nur ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Fachpersonal einsetzen wird und dass dieses Personal sozial- und rentenversicherungspflichtig beschäftigt wird. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Zur Prüfung, ob die HACCP und ergänzenden hygienerechtlichen Vorschriften eingehalten werden, hat der Bieter die Organisation bezüglich des Qualitätsmanagementsystems zur Einhaltung der zu beachtenden Vorschriften zur gesetzlichen Lebensmittelhygiene (§ 4 LMHV ) ausführlich darzustellen. Diese Darstellung fließt nicht in die Angebotswertung mit ein, muss jedoch zusammen mit dem Angebot ein-gereicht werden.
Zuschlagskriterien
A: niedrigster Stückpreis: Summe aus der Addition der Pos. 1, 2 und 3 des Angebotsvordrucks Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise zu den Positionen 1, 2 und 3 des Angebotsvordrucks. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Summe aus der Addition der Pos. 1, 2 und 3 des An-gebotsvordrucks) erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervor erfolgt für die anderen Angebote ein Punktab-zug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h., das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 450 von 500 möglichen Punkten.
B: Inhaltliche Merkmale: Neben dem Preis sind inhaltliche Merkmale entscheidungsbegründend, die in Form der beiliegenden Bewertungsmatrix wiedergegeben werden. Aus Gewichtungsgründen wird das Gesamtergebnis von Kriterium B mit dem Faktor 2 multipliziert. Beispiel: Der Bieter erhält in Summe 200 Punkte von 250 möglichen Punkten anhand der in der Bewer-tungsmatrix angegebenen Kriterien. Diese werden mit 2 multipliziert. Der Bieter erhält im Ergebnis 400 Punkte von 500 möglichen Punkten. Für weitere Details siehe Bewertungsmatrix Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien A und B werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
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