Zuschlag erteilt am 24. März 2025
Veröffentlichung 24.03.25 |
Zuschlagskriterien
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
2. Realisierungszeitraum: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten ab In-Kraft-Treten des Zuwendungsvertrages (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Netzes (nach-stehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) oder mehr gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
3. Endkundenprodukte
Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alterativer Netztechnologien vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spül-verfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
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