Frist abgelaufen

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Landkreis Bergstraße im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Landkreis Bergstraße im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ============================================== Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Bergstraße zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitbreitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Der Eigenbetrieb IKbit - Interkommunales Breitbandnetz (nachfolgend auch "Konzessionsgeber) hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt. Bei dem Eigenbetrieb IKbit - Interkommunales Breitbandnetz handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Gemeinde Fürth im Landkreis Bergstraße. Der Eigenbetrieb wurde im Jahr 2011 als abwickelnde Stelle der interkommunalen Kooperation der Gemeinden Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach sowie der Städte Heppenheim und Lindenfels, unter Federführung der Gemeinde Fürth, mit dem Zweck der Schaffung einer guten Breitbandversorgung gegründet. Der Eigenbetrieb errichtete ein passives Telekommunikationsnetz in dem Gebiet der o.g. 10 Kommunen des Landkreises Bergstraße, das im sog. Betreibermodell in 2014 in Betrieb ging. Das gemeindeeigene, bestehende Netz, das im Wesentlichen in der FTTC-Ausbauvariante errichtet wurde, wurde im Jahr 2022 an ein Telekommunikationsunternehmen veräußert. Künftige erforderliche geförderte Ausbaumaßnahmen sollen daher nicht mehr als Betreibermodell, sondern als Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Ziff. 3.1. Gigabit-Richtlinie 2.0 durchgeführt werden. Der Eigenbetrieb IKbit - Interkommunales Breitbandnetz handelt auch im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Auftrag der genannten Kommunen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH6NC/documents heruntergeladen werden können.

Zeitplan

Veröffentlichung
05.01.24
Teilnahmefrist
08.02.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Fürth, Deutschland
E-Mail
info@ikbit.de
Telefon
+496253200126
Website
https://www.ikbit.de/index.php/startseite

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

    • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH6NC/documents zum Download zur Verfügung.
    • =================================================
    • - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
    • - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate).
    • - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
    • - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
    • - Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH6NC/documents zum Download zur Verfügung.
    • =================================================
    • - Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
    • - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
    • - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH6NC/documents zum Download zur Verfügung.
    • =================================================
    • - Angabe von geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.
    • - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

Zuschlagskriterien

  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.

  • 2. Realisierungszeitraum: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.

  • 3. Endkundenprodukte

    • Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet:
    • Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt.
    • Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 7,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet:
    • Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 7,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 0,75 Punkte weniger in der Bewertung.
    • Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet:
    • - Privatkundenprodukt mit ≥ 200 Mbit/s im Download (max. 7,5 Punkte)
    • - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 250 Mbit/s symmetrisch (max. 7,5 Punkte)
  • 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden

    • Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen.
    • - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte)
    • - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte)

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Vergabeunterlagen

Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB24 Seiten
Eigenerklärung24 KB4 Seiten
Eignungskriterien156 KB8 Seiten
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