Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Altenstadt, Echzell, Glauburg und Ranstadt sowie den Städten Butzbach, Florstadt, Karben, Niddatal und Ortenberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Zuschlag erteilt am 28. Juli 2026

  • GlasfaserPlus GmbH, Köln · 16.057.333 €
Auftraggeber
Veröffentlicht
28.07.2026
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Die Gemeinden Altenstadt, Echzell, Glauburg und Ranstadt sowie die Städte Butzbach, Florstadt, Karben, Niddatal und Ortenberg haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen diese Kommunen das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die neun vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Federführend ist die Stadt Karben (Zuwendungsempfänger), welche per Aufgabenübertrag in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt der IKZ Wetterau Mitte vorgesehen ist. Die Stadt Karben als federführende Kommune hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat die Stadt Karben eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Stadt Karben als federführende Kommune tritt daher vorliegend als Konzessionsgeber auf (im Folgenden daher auch Bezeichnung als "Konzessionsgeber") und führt das vorliegende Vergabeverfahren durch. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) der Leistungsbeschreibung ) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5KEV/documents heruntergeladen werden können.

Zeitplan

Veröffentlichung
28.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Karben, Deutschland
Vertragslaufzeit
84 Tage
E-Mail
ikz-wetterau-gs@karben.de
Telefon
+49 6039481998
Website
https://www.karben.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

    • Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung.
    • Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
  • 2. Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung

    • Mit dem Angebot ist ein Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung vorzulegen, dass insbesondere die unter Abschnitt III. 4., 4. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Das Konzept sollte klar strukturiert, prägnant und nachvollziehbar formuliert sein. Berücksichtigt wird stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
    • Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bewertungsskala. Diese beschreibt den Grad der Erfüllung des Zuschlagskriteriums in Notenstufen, denen Punkte zugeordnet werden.
    • Notenwert "sehr gut" - 20 Punkte:
    • • Das Konzept ist vollständig, nachvollziehbar und optimal auf Mittelabflüsse des Gesamtprojektes, abgeleitet von der prozentualen Mittelbereitstellung je Haushaltsjahr gemäß vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank (vgl. Ziff. III. „Mittelbereitstellung“), abgestimmt.
    • • Zeitplanung, Abrechnung und Risikoanalyse sind detailliert, praxisnah und logisch miteinander verknüpft.
    • • Es werden überzeugende Strategien zur Risikominderung dargestellt.
    • Notenwert "gut" - 16 Punkte:
    • • Das Konzept deckt die drei Themenbereiche umfassend ab und stimmt weitgehend mit den Mittelabflussvorgaben überein.
    • • Die Ansätze sind plausibel, jedoch mit kleinen Schwächen oder Optimierungsmöglichkeiten.
    • Notenwert "befriedigend" - 12 Punkte:
    • • Das Konzept behandelt die Themen grundsätzlich, jedoch mit geringerer Detailtiefe oder Lücken in der Abstimmung mit den Mittelabflussvorgaben.
    • • Es fehlen konkrete Ansätze zur Verknüpfung von Rechnungsstellung und Baufortschritt.
    • Notenwert "ausreichend" - 8 Punkte:
    • • Das Konzept zeigt grundlegende Ansätze, ist aber inhaltlich lückenhaft und nur teilweise auf die Mittelabflüsse abgestimmt.
    • • Risikoanalyse oder Abrechnungskonzepte sind unzureichend beschrieben.
    • Notenwert "mangelhaft" - 4 Punkte:
    • • Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und berücksichtigt die Mittelabflüsse kaum.
    • • Wesentliche Anforderungen werden nicht erfüllt.
    • Notenwert "ungenügend" - 0 Punkte:
    • • Kein schlüssiges Konzept eingereicht oder die eingereichten Inhalte sind nicht auf die Ausschreibungsanforderungen abgestimmt.
    • • Mittelabflüsse werden komplett ignoriert.
  • 3. Realisierungszeitraum

    • Das Angebot, das einen spätesten Mittelabruftermin vorsieht, der dem spätesten Abruftermin nach dem vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank möglichst nahekommt, wird positiv bewertet. Hinsichtlich des spätesten Abruftermins wird auf den Abschnitt „Mittelbereitstellung“ des Bescheides verwiesen. Danach fällt der späteste Abruftermin auf den 15.11. des dort genannten letzten Haushaltsjahres. Im Rahmen der Realisierungsplanung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des Netzes mit zeitlichem Vorlauf in der Weise zu planen ist, dass der vollständige Mittelabruf innerhalb des angegebenen spätesten Mittelabruftermins noch möglich ist. In der Realisierungsplanung ist von einem Projektbeginn (Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages) zu dem Zeitpunkt auszugehen, der ausweislich des Portals des Projektträgers des Bundesfördermittelgebers prognostiziert ist
    • dies ist der 29.07.2026. Ein früherer Projektstart bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    • Das Angebot, dessen kalkulierter spätester Mittelabruftermin basierend auf der im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gemachten Angabe zum Realisierungszeitraum dem spätesten Abruftermin nach vorläufigem Zuwendungsbescheid am nächsten kommt, erhält die volle Punktzahl (15).
    • Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zeitpunkt des spätesten Mittelabrufs in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein betragsmäßiger Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
  • 4. Anzahl an Wholesale-/ Kooperationspartnern

    • Mit dem Angebot ist anzugeben, ob und wie viele andere Anbieter, welche die unter Ziff. III. 4. der Leistungsbeschreibung geforderten Endkundenprodukte zu erschwinglichen Preisen anbieten und mit welchen also entsprechende Wholesale-/ Kooperationsverträge bestehen, seitens der Endkunden ausgewählt werden können. Die Wholesale-/ Kooperationsverträge bzw. das Angebot der Endkundenprodukte durch den/ die Wholebuyer muss mindestens in den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zur Verfügung stehen. Die Wholebuyer sind in dem Angebot zu benennen. Außerdem sind diesbezügliche Angaben auch im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 12 zur Leistungsbeschreibung) zu machen.
    • - Es wird zugesichert, dass mehr als zwei andere Wholebuyer ausgewählt werden können, welche die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. III. 4. der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten (5 Punkte).
    • - Es wird zugesichert, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. III. 4. der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann (2,5 Punkte).
    • - Es kann nicht zugesichert werden, dass ein anderer Wholebuyer ausgewählt werden kann, welcher die geforderten Endkundenprodukte (vgl. Ziff. III. 4. der Leistungsbeschreibung) mindestens während den ersten drei Jahren der Zweckbindungsfrist zu erschwinglichen Preisen anbieten kann (0 Punkte).

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Vertragsentwurf156 KB8 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB6 Seiten
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