Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Willingen (Upland) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.07.2026
Angebotsfrist
Die Gemeinde Willingen (Upland) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur sowie Ziff. 4 e) hh) der Leistungsbeschreibung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP596H/documents heruntergeladen werden können.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
08.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Erfüllungsort
Willingen (Upland), Deutschland
Vertragslaufzeit
84 Tage
E-Mail
christoph.bangert@gemeinde-willingen.de
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Telefon
+49 5632 401144
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Website
https://www.rathaus-willingen.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

    • Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 5,0 Punkte weniger in der Bewertung.
    • Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
  • 2. Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung

    • Mit dem Angebot ist ein Konzept zur mittelabflussorientierten Projektumsetzung vor-zulegen, dass insbesondere die unter Abschnitt III. 4., 4. Spiegelstrich der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Das Konzept sollte klar strukturiert, prägnant und nachvollziehbar formuliert sein. Berücksichtigt wird stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
    • Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bewertungsskala. Diese beschreibt den Grad der Erfüllung des Zuschlagskriteriums in Notenstufen, denen Punkte zugeordnet werden.
    • Notenwert "sehr gut" - 20 Punkte:
    • • Das Konzept ist vollständig, nachvollziehbar und optimal auf Mittelabflüsse des Gesamtprojektes, abgeleitet von der prozentualen Mittelbereitstellung je Haushaltsjahr gemäß vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank (vgl. Ziff. III. „Mittelbereitstellung“), abgestimmt.
    • • Zeitplanung, Abrechnung und Risikoanalyse sind detailliert, praxisnah und logisch miteinander verknüpft.
    • • Es werden überzeugende Strategien zur Risikominderung dargestellt.
    • Notenwert "gut" - 16 Punkte:
    • • Das Konzept deckt die drei Themenbereiche umfassend ab und stimmt weitgehend mit den Mittelabflussvorgaben überein.
    • • Die Ansätze sind plausibel, jedoch mit kleinen Schwächen oder Optimierungsmöglichkeiten.
    • Notenwert "befriedigend" - 12 Punkte:
    • • Das Konzept behandelt die Themen grundsätzlich, jedoch mit geringerer Detailtiefe oder Lücken in der Abstimmung mit den Mittelabflussvorgaben.
    • • Es fehlen konkrete Ansätze zur Verknüpfung von Rechnungsstellung und Baufortschritt.
    • Notenwert "ausreichend" - 8 Punkte:
    • • Das Konzept zeigt grundlegende Ansätze, ist aber inhaltlich lückenhaft und nur teilweise auf die Mittelabflüsse abgestimmt.
    • • Risikoanalyse oder Abrechnungskonzepte sind unzureichend beschrieben.
    • Notenwert "mangelhaft" - 4 Punkte:
    • • Das Konzept weist erhebliche Defizite auf und berücksichtigt die Mittelabflüsse kaum.
    • • Wesentliche Anforderungen werden nicht erfüllt.
    • Notenwert "ungenügend" - 0 Punkte:
    • • Kein schlüssiges Konzept eingereicht oder die eingereichten Inhalte sind nicht auf die Ausschreibungsanforderungen abgestimmt.
    • • Mittelabflüsse werden komplett ignoriert.
  • 3. Realisierungszeitraum

    • Das Angebot, das einen spätesten Mittelabruftermin vorsieht, der dem spätesten Abruftermin nach dem vorläufigen Zuwendungsbescheid der WIBank möglichst nahekommt, wird positiv bewertet. Hinsichtlich des spätesten Abruftermins wird auf den Abschnitt „Mittelbereitstellung“ des Bescheides verwiesen. Danach fällt der späteste Abruftermin auf den 15.11. des dort genannten letzten Haushaltsjahres. Im Rahmen der Realisierungsplanung ist zu berücksichtigen, dass der Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des Netzes mit zeitlichem Vorlauf in der Weise zu planen ist, dass der vollständige Mittelabruf innerhalb des angegebenen spätesten Mittelabruftermins noch möglich ist. In der Realisierungsplanung ist von einem Projektbeginn (Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages) zu dem Zeitpunkt auszugehen, der ausweislich des Portals des Projektträgers des Bundesfördermittelgebers prognostiziert ist
    • dies ist der 29.07.2026. Ein früherer Projektstart bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    • Das Angebot, dessen kalkulierter spätester Mittelabruftermin basierend auf der im Excel-Formblatt „Wertungskriterien“ (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gemachten Angabe zum Realisierungszeitraum dem spätesten Abruftermin nach vorläufigem Zuwendungsbescheid am nächsten kommt, erhält die volle Punktzahl (15).
    • Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zeitpunkt des spätesten Mittelabrufs in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein betragsmäßiger Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
  • 4. Preis für Endkundenprodukte

    • Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet:
    • Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Ebenso werden Produkte in der Wertung nicht berücksichtigt, die ohne Berechnung von Entgelt (sog. Null-Euro-Angebote) angeboten werden.
    • Die Produkte müssen mindestens für einen Zeitraum von zwei Jahren ab vollständiger Inbetriebnahme des Netzes buchbar sein.
    • Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet:
    • Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung.
    • Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Excel-Formblattes „Wertungskriterien“ (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
    • Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet:
    • - Privatkundenprodukt mit ≥ 200 Mbit/s im Download (Max. 2,5 Punkte).
    • - Privatkunden-Premiumprodukt mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (Max. 2,5 Punkte).
    • - Gewerbekunden-Standardprodukt mit ≥ 250 Mbit/s symmetrisch (Max. 2,5 Punkte).
    • - Gewerbekunden-Premiumprodukt mit ≥ 1.000 Mbit/s symmetrisch (Max. 2,5 Punkte).

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