Noch 19 Tage

Bereitstellung, laufender Betrieb und Support einer IT-Plattform für eInstant Games

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2026
Angebotsfrist
09.07.2026
Zur Erweiterung des digitalen Produktangebots der Thüringer Staatslotterie AöR (TSL) ist die Beschaffung und Implementierung sogenannter eInstant Games als Vergabegegenstand vorgesehen. Das bestehende Portfolio ist hierbei neben den klassischen Rubbellosen um elektronische Sofortlotterien mit interaktiver Spielmechanik zu ergänzen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26
Fragenfrist
29.06.26
Abgabefrist
09.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
283.100 €
Erfüllungsort
Suhl, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabeverfahren@abante.de
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Telefon
+49 341 238 203 - 00
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Website
https://www.lotto-thueringen.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben

    • Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
    • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss bzw. müssen erklären, dass ihm/ihnen bekannt ist, dass das Bereitstellen von Einrichtungen zur Durchführung unerlaubten Glücksspiels strafbar sein kann (§ 284 Abs. 1, § 287 Abs. 1 StGB) und dass hierunter auch SaaS-Plattformen fallen können
    • dass er/sie seine/ihre Glücksspiel-Softwareplattform nur solchen Auftraggebern zur Verfügung stellt/stellen, die nach seinem/ihrem Kenntnisstand über die erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse verfügen (insbesondere Whitelist-Eintrag gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 bzw. landesrechtliche Zulassung)
    • dass gegen ihn/sie nach seinem/ihrem Kenntnisstand derzeit keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen unerlaubten Glücksspiels oder Beihilfe hierzu bestehen
    • dass gegen ihn/sie nach seinem/ihrem Kenntnisstand derzeit keine laufenden Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Glücksspiels oder Beihilfe hierzu bestehen
    • und dass gegen ihn/sie nach seinem/ihrem Kenntnisstand derzeit keine behördlichen Untersagungsverfügungen wegen unerlaubten Glücksspiels bestehen, die der Vertragserfüllung entgegenstehen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Belegunterlagen vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber
    • in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
  • Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

  • Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.

  • Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Auch muss der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. muss der Eignungsleihgeber angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

  • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich dieser Ausschreibung für öffentliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Zuschlagskriterien

  • D.3_Preisblatt: Der Auftraggeber prüft die fachlich-inhaltliche Richtigkeit des Angebots. Dies umfasst die Prüfung, ob das Angebot die Vorgaben in C.0_Leistungsbeschreibung erfüllt. Hierzu erfolgt ggf. eine Teststellung. Unter den fachlich-inhaltlich richtigen Angeboten belegt dasjenige Angebot den ersten Platz, das nach rechnerischer Prüfung den günstigen Wertungspreis beinhaltet. Zur Prüfung der fachlich-inhaltlichen Richtigkeit behält der Auftraggeber sich vor, den jeweiligen Bieter zu einem Audio-Video- bzw. Remote-Termin mit einer Dauer von maximal zwei Stunden einzuladen. In der Einladung benennt der Auftraggeber die konkreten Anforderungen aus C.0_Leistungsbeschreibung, deren Erfüllung der Bieter im Termin vorführen und dadurch nachweisen muss. Der Auftraggeber beabsichtigt, diese Termine in der 29. und 30. Kalenderwoche auch nur mit denjenigen Bietern durchzuführen, deren Angebot preislich in die engere Wahl gelangt ist.

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Präsentation287 KB6 Seiten
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