Frist abgelaufen

Bereitstellung und Betrieb des SWR Regionalnetzes

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.07.2024
Angebotsfrist
Der Südwestrundfunk (SWR) nutzt seit 2007 ein regionales Netz zur Übertragung von Fernseh-, Hörfunk- und Daten- Signalen zwischen den Funkhäusern Baden-Baden, Mainz und Stuttgart und den 10 Regionalstudios Freiburg, Friedrichhafen, Heilbronn, Kaiserslautern, Karlsruhe, Koblenz, Mannheim, Trier, Tübingen und Ulm. Für die Übertragung von Fernseh-, Hörfunk- und Daten- Signalen zwischen den Funkhäusern wird seit 2019 das diensteintegrierende Breitbandübertragungsnetz HYBNET III verwendet. Zukünftig sollen alle (Video und Hörfunk) noch mit anderen Protokollen und Techniken übertragenen Dienste auf IP-basierte Technologien umgestellt werden. Das neue SWR-Regionalnetz soll ab Oktober 2025 den aktuellen und den im Rahmen der Vertragslaufzeit künftig zu erwartenden Vernetzungsanforderungen des SWR gerecht werden. Diese sind im Wesentlichen durch die angestrebte Umstellung der broadcast-spezifischen Schnittstellen der Fernsehen- und Hörfunk-Dienste (SDI und MADI) auf IP-basierte Übertragungsmethoden mit der Forderung nach höheren Datenraten zwischen den einzelnen Standorten begründet. Hierfür sucht der SWR einen Auftragnehmer, der diese Dienste migrieren sowie die Bereitstellung und den Betrieb des Netzes sicherstellen kann. Der Südwestrundfunk (Auftraggeber) beabsichtigt mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Bereitstellung und Betrieb des SWR-Regionalnetz sowie der Migration noch mit anderen Protokollen und Techniken übertragenen Dienste auf IP-basierte Technologien, abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 48 Monaten und vier Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 96 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Die Rahmenvereinbarung beginnt frühestens mit der Produktivsetzung zum 01.10.2025. Vor der Produktivsetzung ist eine 6-monatige Übergangsphase einzuplanen, in der ggf. notwendige Neuimplementierungen, Schulungen und Testungen vorzunehmen sind. Wesentliche für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit sind: -Ggf. Ablösung und Ersatz der vom bisherigen Betreiber beim Auftraggeber eingesetzten Komponenten zu Verbindungs- und Übertragungstechnik -Betrieb des neuen SWR – Regionalnetzes mit den darin zu realisierenden Übertragungsprotokollen SDI, MADI und IP für 48 Monate -Einhaltung der für den Betrieb des neuen SWR – Regionalnetzes geforderten SLAs -Ggf. Erstellung einer Dokumentation des neuen SWR – Regionalnetzes Optionale Leistungen sind: -Ggf. bis zu viermaliger Verlängerung des Vertrags um jeweils 12 Monate Abnahmemengen in Stück (siehe auch Technischer Teil B, Kapitel 2.2 Abnahmemengen): -A1: MADI, transparent, 1/1: Mindestabnahmemenge: 0, Geplante Abnahmemenge: 16, Optionale Höchstmenge: 16 -V1: HD FS, codiert oder transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 0, Geplante Abnahmemenge: 12, Optionale Höchstmenge: 15 -V2: HD FS, transparent; 1+1: Mindestabnahmemenge: 0, Geplante Abnahmemenge: 12, Optionale Höchstmenge: 15 -T1: 1 Gigabit Ethernet, Layer 2 transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 8, Geplante Abnahmemenge: 8, Optionale Höchstmenge: 16 -T10: 10 Gigabit Ethernet, Layer 2 transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 10, Geplante Abnahmemenge: 10, Optionale Höchstmenge: 20 -T100: 100 Gigabit Ethernet, Layer 2 transparent; 1/1: Mindestabnahmemenge: 3, Geplante Abnahmemenge: 6, Optionale Höchstmenge: 12 Die angegebenen Mengen beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
04.07.24
Teilnahmefrist
05.08.24
Vertragsbeginn
01.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
3.900.000 €
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
E-Mail
vergabe-it@swr.de
Freischalten
Telefon
Website
https://www.swr.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • A2.1 Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

    • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung muss folgendes vorgelegt werden:
    • A2.1 Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr).
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden.
    • Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bewerber alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 65 Eignungspunkte und in der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" mindestens 50 Punkte erreicht.
  • A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung A3.2 Vorlage von Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre A3.3 Nachweis des Bonitätsindex durch Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei

    • A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
    • -Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
    • -Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall
    • -Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
    • oder Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen.
    • A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
    • A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist. Mindestanforderung Einstufung in die Risikoklasse III (nicht älter als 1 Jahr).
    • Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
    • B3.1 Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle anhand der Branchenvergleichswerte klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
    • Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <10% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (1 Pkt.)
    • Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >10% und <30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (5 Pkt.)
    • Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >30% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (10 Pkt.)
    • B3.2 Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel, o.ä.) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr:
    • Niedriger Zielerfüllungsgrad=Risikoklasse III (1 Pkt.)
    • Mittlerer Zielerfüllungsgrad=Risikoklasse II (10 Pkt.)
    • Hoher Zielerfüllungsgrad=Risikoklasse I (20 Pkt.)
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden.
    • Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bewerber alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 65 Eignungspunkte und in der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" mindestens 50 Punkte erreicht.
  • A4.1 Nachweis Zertifizierung DIN ISO 27001 und DIN ISO 9001 A4.2 Nachweis von 2 Referenzprojekten für die Bereitstellung und den Betrieb eines Datennetzes A4.3 Nachweis der beruflichen Befähigung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter

    • A4.1 Nachweis, dass der Bewerber aktuell nach DIN ISO 27001 und DIN ISO 9001 zertifiziert ist.
    • A4.2 Nachweis von 2 Referenzprojekten für die Bereitstellung und den Betrieb eines, dem SWR-Regionalnetz in Größenordnung und technischem Schwierigkeitsgrad vergleichbaren Datennetzes, mit Adaptionstechnik für broadcast-spezifische Schnittstellen in den vergangenen fünf Jahre.
    • A4.3 Nachweis der beruflichen Befähigung von vom Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern im SWR-Regionalnetz während der Vertragslaufzeit in folgender Anzahl und Rollen:
    • -2 Projektmanager zur Projektsteuerung und Migrationsbegleitung des SWR-Regionalnetz
    • -5 Technikspezialisten zum Aufbau, Inbetriebnahme und Instandhaltung der technischen Komponenten des SWR-Regionalnetz
    • -8 weitere Mitarbeiter als Ansprechpartner in der technischen Überwachung und Sicherstellung des Betriebs des SWR-Regionalnetz zur Abbildung eines 24 Stunden Schichtbetriebes
    • Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
    • B4.1 Bewertung von 2 Referenzprojekten für die Bereitstellung und den Betrieb eines, dem SWR-Regionalnetz in Größenordnung und technischem Schwierigkeitsgrad vergleichbaren Datennetzes, mit Adaptionstechnik für broadcast-spezifische Schnittstellen in den vergangenen fünf Jahre. Hierzu ist für jede Referenz ein Referenztemplate (siehe Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb, Anlage 3 Referenztemplate) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand Angaben zum Auftraggeber, Größenordnung, Projektvolumen, Funktionsumfang, Organisation des Helpdesks und Unterstützungsleistungen in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen.
    • Die 2 Referenzen werden in folgende Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet:
    • Niederer Zielerfüllungsgrad=0-6 Kriterien erfüllt (1 Pkt.)
    • Mittlerer Zielerfüllungsgrad=7-10 Kriterien erfüllt (11,5 Pkt.)
    • Hoher Zielerfüllungsgrad=11-13 Kriterien erfüllt (23 Pkt.)
    • Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 23 Wertungspunkte erreichen können.
    • B4.2-B4.4 Zur Bewertung der beruflichen Befähigung von vom Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (siehe Beschreibung zum Teilnahmewettbewerb, Anlage 4 Berufliche Befähigung) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen Befähigung (B 4.2 bis B4.4) geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu erbringenden Dienstleistungen. Sie erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt. Bei mehreren Profilen je Rolle werden die Maximalpunktzahlen auf die Anzahl der geforderten Profile verteilt.
    • Niederer Zielerfüllungsgrad=Zertifizierung / Ausbildung entspricht der Mindestanforderung für diese Rolle (Minimalpunktzahl B4.2 bis B4.4 = 0 Pkt.)
    • Mittlerer Zielerfüllungsgrad =Zertifizierung / Ausbildung liegt über der Mindestanforderung für diese Rolle (Mittlere Punktzahl B4.2 = 1,5 Pkt., B4.3 = 1 Pkt., B4.4 = 0,5 Pkt.)
    • Hoher Zielerfüllungsgrad=Zertifizierung / Ausbildung liegt deutlich über der Mindestanforderung für diese Rolle (Maximalpunktzahl B4.2 = 3 Pkt., B4.3 = 2 Pkt., B4.4 = 1 Pkt.
    • Es sind insgesamt 15 Profile gefordert, die insgesamt mit 24 Punkten bewertet werden.
    • In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden.
    • Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bewerber alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 65 Eignungspunkte und in der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" mindestens 50 Punkte erreicht.
  • A1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

    • Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bewerber/jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 2 Bewerberauskunft mit Eigenerklärung) - wie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert -mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
    • Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bewerber alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 65 Eignungspunkte und in der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" mindestens 50 Punkte erreicht.
  • Wichtige Hinweise für Unterauftragnehmer und Bewerbergemeinschaften, siehe Beschreibung

    • Bei beabsichtigter Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.3.1 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bewerber / Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bewerber / Bietergemeinschaft eingereicht werden.
    • Mit dem Teilnahmeantrag ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
    • Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden.
    • Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.

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