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Beschaffung einer generativen KI-Plattform

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.08.2026
Angebotsfrist
04.09.2026
Die zu beschaffende generative KI-Plattform soll die Verwaltungstätigkeit in Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen, ohne Entscheidungsverantwortung auf KI-Systeme zu verlagern. Alle generierten Inhalte unterliegen dem Vorbehalt menschlicher Prüfung und Freigabe durch die jeweils zuständige Fachkraft. Dabei müssen allgemeine personenbezogene Daten, fallbezogene personenbezogene Daten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden. Die Gesamtzahl der Nutzerlizenzen unter dieser Rahmenvereinbarung – einschließlich des Landkreises und aller teilnehmenden Kommunen – beträgt höchstens 2.500. Bei Erreichen dieser Obergrenze werden keine weiteren Abrufe zugelassen.

Zeitplan

Veröffentlichung
04.08.26
Fragenfrist
25.08.26
Abgabefrist
04.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
226.000 €
Erfüllungsort
Rotenburg (Wümme), Deutschland
E-Mail
vergabe@lk-row.de
Telefon
+49 4261983-0
Website
http://www.lk-row.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter benennt einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und weist eine DSGVO-konforme Datenschutzorganisation nach. Der Nachweis erfolgt durch

    • • Angabe der Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Name, E-Mail, Telefon) und
    • • eine Kurzbeschreibung der Datenschutzorganisation (z. B. Zuständigkeiten, Prozesse, Verfahrensverzeichnis) in der Datenschutzdokumentation (Anlage B2).
  • Der Bieter weist mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte mit Betrieb einer KI- oder SaaS-Plattform für öffentliche Auftraggeber in den letzten fünf Jahren nach. Jedes Referenzprojekt erfüllt mindestens folgende Kriterien

    • • öffentlicher Auftraggeber (z. B. Gebietskörperschaft, Behörde oder öffentlicher Betrieb),
    • • Nutzerkreis von mindestens 100 Nutzern,
    • • Bereitstellung einer KI- oder SaaS-Plattform mit ähnlichem Funktionsumfang (z. B. Textgenerierung, Wissensrecherche, Rollen- und Rechtestruktur).
    • Der Nachweis erfolgt durch Ausfüllen der Anlage R – Referenzprojekte.
  • Der Bieter weist nach, dass er über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verfügt. Dies kann durch Angaben zum Jahresumsatz, zur Finanzierungsstruktur oder zur Risikoabsicherung erfolgen. Für etablierte Unternehmen ist ein Nachweis über die Umsatzentwicklung der letzten Jahre üblich. Jüngere Unternehmen legen entsprechende Unterlagen zur Kapitalausstattung, Finanzierung oder Versicherungsabsicherung vor, aus denen die Leistungsfähigkeit hervorgeht.

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog

    • Die SOLLTE-Kriterien und KANN-Kriterien sind in Anlage S – Scorecard (Excel) zusammengefasst.
    • • SOLLTE-Kriterien werden qualitativ bewertet.
    • • KANN-Kriterien werden lediglich mit „Ja/Nein“ erfasst und nicht bepunktet.
    • Für jedes SOLLTE-Kriterium ist in Anlage S beschrieben:
    • • welche Leistungsmerkmale bewertet werden,
    • • welche Angaben der Bieter machen muss (z. B. Beschreibung, Liste, Konzept, Funktionsnachweis),
    • • welche Ausprägungen zu 0 Punkten, 5 Punkten oder 10 Punkten führen.
    • Die Bieter füllen Anlage S aus, ergänzen die geforderten Angaben und verweisen auf die entsprechenden Stellen im Angebot (z. B. Fachkonzept, Betriebskonzept, Schulungskonzept).
    • Der AG bewertet auf dieser Grundlage jedes SOLLTE-Kriterium. Die Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Dieses Scorecard-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein.
    • Die Scorecard umfasst ausschließlich SOLLTE-Kriterien. Jedes SOLLTE-Kriterium wird mit 0, 5 oder 10 Punkten bewertet:
    • • 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder nicht hinreichend nachgewiesen
    • • 5 Punkte: Kriterium teilweise oder in mittlerem Umfang erfüllt
    • • 10 Punkte: Kriterium vollständig und in hoher Qualität erfüllt
    • Die praktische Erprobung der angebotenen Lösung erfolgt im Rahmen eines Proof of Concept (PoC). Die Testblöcke, Aufgabenarten, Bewertungsmaßstäbe und internen Gewichtungen sind in Anlage P – PoC festgelegt. In Anlage P – PoC-A werden die konkreten Testfälle und die zu verwendenden Prompts für den PoC aufgeführt.
    • Im PoC werden insbesondere folgende Aspekte geprüft:
    • • Funktionalität der Plattform (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Übersetzung, Wissensbasisfunktionen),
    • • Eignung der Modelle im Verwaltungskontext (z. B. Umgang mit Rechtstexten, Verwaltungssprache),
    • • Bedienbarkeit und Administrierbarkeit,
    • • Umsetzung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
    • Jeder Testblock des PoC wird mit Punkten bewertet (z. B. 0 bis 10 Punkte). Die gewichtete Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Das PoC-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein.
    • Stellt sich im PoC heraus, dass MUSS-Kriterien nicht erfüllt, kann der AG das Angebot aus der Wertung nehmen.
    • Der PoC wird in mehreren Testblöcken durchgeführt (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Rechtstexte, Übersetzung, Wissensbasis, Usability, Datenschutz). Jeder Testblock wird mit Punkten zwischen 0 und 10 bewertet. Die einzelnen Blöcke werden intern unterschiedlich gewichtet.
    • Beispielhafte Gewichtung (nur zur Illustration):
    • • Block 1 – Texterstellung: 20 %
    • • Block 2 – Zusammenfassung: 15 %
    • • Block 3 – Rechtstexte: 25 %
    • • Block 4 – Übersetzung/Transkription: 10 %
    • • Block 5 – Wissensbasis/RAG: 20 %
    • • Block 6 – Usability/Administration: 5 %
    • • Block 7 – Datenschutz/Sicherheit: 5 %
    • Die tatsächlichen Gewichtungen sind in Anlage P (PoC-Beschreibung) festgelegt.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Präsentation89 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB16 Seiten
Vertragsentwurf287 KB32 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
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