Frist abgelaufen

Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 20-V) für die Feuerwehr Hofheim am Taunus

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.09.2024
Angebotsfrist
20.09.2024
Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges zur Vegetationsbrandbekämpfung (StLF 20-V) für die Feuerwehr Hofheim am Taunus
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Fragenfrist
02.09.24
Veröffentlichung
09.09.24
Abgabefrist
20.09.24
Öffnung
20.09.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hofheim am Taunus, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
rathaus@hofheim.de
Freischalten
Telefon
+49 6192202-0
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • - Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
    • - Der Bieter ist Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
    • - Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
    • - Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse.
    • - Der Bieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
    • Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
    • Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
  • Eignung zur Berufsausübung

    • - Der Bieter ist in ein Berufsregister eingetragen. Nachweis der Eintragung durch eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handwerkskammer bzw. Eintragung in die Handwerksrolle (Berufsregistereintragung)
    • - Der Bieter besitzt eine Eintragung im Handelsregister. Nachweis durch einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register - Handelsregisterauszug)
    • - Der Bieter besitzt zur erlaubten Berufsausübung eine Gewerbeanmeldung. Nachweis durch Vorlage der Gewerbeanmeldung
    • - Erklärung hinsichtlich möglicher Sanktionen im Rahmen des 5. EU-Sanktionspakets zum Ukrainekrieg
    • - Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 Abs. 1 GWB i.V.m. §42 Abs. 1 VgV und keine fakultativen Ausschlussgründen nach §124 Abs. 1 GWB i.V.m. §42 Abs. 1 VgV vor. Nachweis durch eine schriftliche Eigenerklärung.
    • Wenn Ausschlussgründe vorliegen, ist ggf. eine Erklärung zur Selbstreinigung nach §125 GWB bzw. die Mitteilung über den Tag der rechtskräftigen Verurteilung beizufügen. Im Falle von § 123 Abs. 4 GWB ist ein/e Nachweis/Erklärung beizufügen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
    • Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
    • Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • - Der Bieter erklärt, dass er vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren durchgeführt hat. Nachweis durch Benennung von mind. zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (Referenzliste und ggf. Referenzschreiben).
    • Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
    • Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

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Eigenerklärung124 KB6 Seiten
Eignungskriterien56 KB12 Seiten
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