Frist abgelaufen

Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs nach DIN 14505

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.12.2025
Angebotsfrist
21.01.2026
Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs nach DIN 14505
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
01.12.25
Abgabefrist
21.01.26
Öffnung
21.01.26
Vertragsbeginn
21.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Baden-Baden, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@baden-baden.de
Freischalten
Telefon
+49 7221 932530
Freischalten
Website
https://baden-baden.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen

    • die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
    • (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“).
    • Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5).
    • (4). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
    • (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB.
    • Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen
    • der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
    • Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“.
    • Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung:
    • - Auf Verlangen sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre einzureichen.
    • - Ebenfalls auf Verlangen sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
    • Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!):
    • Fehlende Eintragungen bei den Merkmalen A und K im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss aus dem Ausschreibungsverfahren.
  • (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen

    • die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
    • (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“).
    • Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5).
    • (4). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
    • (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB.
    • Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen
    • der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
    • Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“.
    • Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung:
    • - Auf Verlangen sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre einzureichen.
    • - Ebenfalls auf Verlangen sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
    • Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!):
    • Fehlende Eintragungen bei den Merkmalen A und K im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss aus dem Ausschreibungsverfahren.
  • (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen

    • die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
    • (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“).
    • Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5).
    • (4). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
    • (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB.
    • Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen
    • der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
    • Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“.
    • Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung:
    • - Auf Verlangen sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre einzureichen.
    • - Ebenfalls auf Verlangen sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
    • Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!):
    • Fehlende Eintragungen bei den Merkmalen A und K im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss aus dem Ausschreibungsverfahren.
  • (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen

    • die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
    • (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“).
    • Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5).
    • (4). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
    • (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB.
    • Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen
    • der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
    • Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“.
    • Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung:
    • - Auf Verlangen sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre einzureichen.
    • - Ebenfalls auf Verlangen sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
    • Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!):
    • Fehlende Eintragungen bei den Merkmalen A und K im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss aus dem Ausschreibungsverfahren.
  • (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen

    • die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
    • (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“).
    • Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5).
    • (4). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
    • (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB.
    • Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen
    • der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
    • Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“.
    • Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung:
    • - Auf Verlangen sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre einzureichen.
    • - Ebenfalls auf Verlangen sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
    • Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!):
    • Fehlende Eintragungen bei den Merkmalen A und K im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss aus dem Ausschreibungsverfahren.
  • (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen

    • die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
    • (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“).
    • Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4) und (5).
    • (4). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
    • (5) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB.
    • Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen
    • der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
    • Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“.
    • Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung:
    • - Auf Verlangen sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre einzureichen.
    • - Ebenfalls auf Verlangen sind die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
    • Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!):
    • Fehlende Eintragungen bei den Merkmalen A und K im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss aus dem Ausschreibungsverfahren.

Zuschlagskriterien

  • Los I: Die Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Basis der erzielten Leistungspunkte im Verhältnis zu den Angebotskosten.

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