Veröffentlichung 05.05.26 | Fragenfrist 02.06.26 | Abgabefrist 09.06.26 | Öffnung 09.06.26 | Vertragsbeginn 01.11.26 |
Eignungskriterien
Handels- bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung)
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
Eigenerklärung über die Lieferung von Multifunktionsgeräteträger-Fahrzeuge für den kommunalen Einsatz im Sommer- und Winterdienst in der Ausstattung Zweiseitenkipppritsche, Keil-Variopflug und Heckanbaustreuer mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 Mg. in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Zuschlagskriterien
Preis Gesamtfahrzeug inkl. aller Kosten gemäß Leistungsbeschreibung. # maximal erreichbar: 50 BP. # Das preisgünstigste Angebot erhält 100% (= 50 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, das 50% oder höher über dem günstigsten liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.
Nutzlast für das betriebsbereite Fahrzeug inkl. Fahrer 80 kg, 60% Kraftstoff, Pritsche, Streuanbau, Schneepflug. # maximal erreichbar
Höhe des Fahrzeugs (unbeladen): # maximal erreichbar: 11 BP, # Aufgliederung wie folgt: - kleiner/gleich 2.100 mm = 11 BP, - größer 2.100 - 2.200 mm = 9 BP, - größer 2.200 - 2.300 mm = 5 BP, - größer 2.300 mm = Ausschluss
Breite des Fahrzeugs (ohne Außenspiegel und Blinker): # maximal erreichbar: 10 BP, # Aufgliederung wie folgt: - kleiner/gleich 1.250 mm = 10 BP, - größer 1.250 - 1.290 mm = 8 BP, - größer 1.290 - 1.350 mm = 5 BP, - größer 1.350 mm = 0 BP
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