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Beschaffung mobile Zufahrtssperren

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.07.2026
Angebotsfrist
11.08.2026
Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm – 850mm. # Material: Die Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem, muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: - Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, - Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, - Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.07.26
Fragenfrist
04.08.26
Abgabefrist
11.08.26
Öffnung
11.08.26
Vertragsbeginn
14.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
280.000 €
Erfüllungsort
Göttingen, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@goettingen.de
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Telefon
+49 551400-2310
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Website
https://www.goettingen.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung). # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https

    • //ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
    • entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
    • Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer­Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags­/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
    • Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren. #
    • Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
    • Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind
    • in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
  • Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind

    • Eigenerklärung über die Lieferung mobiler Zufahrtssperren in Kommunen, Landkreisen
    • oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der
    • die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.

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