Frist abgelaufen

Beschaffung Patientenrufanlage

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.03.2026
Angebotsfrist
Beschaffung einer Patientenrufanlage und Austausch der bestehenden Rufanlage.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
13.03.26
Fragenfrist
03.04.26
Teilnahmefrist
17.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
300.000 €
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
E-Mail
vergabe@lenus.de
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Telefon
06102 882 1840
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2022, 2023, 2024). Die folgenden Auswahlkriterien gelten für die Vergabe. Jedes Unterkriterium wird auf einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten auf der Grundlage, der von den Bewerbern hierzu vorgelegten Nachweise bewertet und die erzielte Punktzahl mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Beim Unterkriterien "Gesamtumsatz" wird je nachgewiesenem durchschnittlichen Jahresumsatz von 25.000 EUR 1 Punkt vergeben, wobei höchstens 10 Punkte erreichbar sind.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben

    • Geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: 1. Angaben zum verfügbaren Fachpersonal und deren Qualifikationsstruktur 2. Nachweis von mind. 3 Referenzen, für das eine Angebotsabgabe vorgesehen ist, entsprechend dem Vergabegegenstand in vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens der letzten 3 Jahre (Benennung des Auftraggebers, Projekt (Kurzbeschreibung) und erbrachte Leistungen) Diese Referenzaufträge müssen nach Art und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein
    • die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. Maßstab für die Vergleichbarkeit sind die Beschreibung des Auftragsgegenstands der Auftragsbekanntmachung und Ziffer 3.1 des Informationsmemorandums. Bewerber werden gebeten, eine Vorauswahl zu treffen und die drei Referenzen nachzuweisen, die anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Werden mehr als drei Referenzen nachgewiesen, ist dies zulässig. Der Entscheidung über die Teilnehmerauswahl anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien werden nur die drei am besten bewerteten Referenzen zugrunde gelegt. Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet, wobei 0 Punkte die schlechteste und 10 Punkte die beste Bewertung darstellen. Die erbrachten Leistungen, welche zur Bewertung der Referenz als Kriterien herangezogen werden, lauten wie folgt: - Lieferung und Inbetriebnahme von Rufanlagen in einer medizinischen Einrichtung (z.B. Krankenhaus) mit mindestens 80 Betten. - Schulungen der Mitarbeiter vor Ort, - Wartung und/oder Service der Rufanlage. Die Bewertung erfolgt kumulativ und aufeinander aufbauend. Erfüllt eine Referenz ein Kriterium, werden hierfür 3 Punkte vergeben. Werden zwei Kriterien erfüllt, erhält die Referenz 6 Punkte. Bei Erfüllung von drei Kriterien werden 10 Punkte vergeben. Für die Höchstpunktzahl einer Referenz sind somit alle drei Kriterien zu erfüllen. Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Punkte je Unterkriterium gebildet (Gesamtpunkte).
  • Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

    • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden
    • sofern Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt die Erklärung, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 10.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 10.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Umweltschäden: mind. EUR 10.000.000,00
  • Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl (gesamt) und der Zahl der Mitarbeiter mit der jeweiligen Qualifikationsstruktur (Fernmeldeelektroniker für Kommunikation, Kommunikationselektroniker Fachrichtung Telekommunikation, Fachkraft Rufanlagen, davon Dipl.-Ing/ BA/MA, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektroingenieur, davon kfm. Angestellte und techn. Auszubildende) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).

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