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Beschaffung von 14 batterie-betriebenen Niederflur-Solo-Omnibusse

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.07.2026
Angebotsfrist
Mit diesem Vergabeverfahren sollen insgesamt 14 Niederflur-Solo-Kraftomnibusse Omnibusse mit batterie-elektrischem Antrieb beschafft werden. Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Ladung der Batteriebusse soll mittels CCS-Ladestecker im Sinne einer Depotladung erfolgen. Die Ladeinfrastruktur wird im Rahmen einer separaten Ausschreibung beschafft.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
08.07.26
Fragenfrist
29.07.26
Teilnahmefrist
07.08.26
Vertragsbeginn
01.06.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bad Belzig, Deutschland
E-Mail
marc.wittrin@regiobus.pm
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Telefon
+49 3384199-146
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Website
https://www.regiobus-pm.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1.) Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. 2.) Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens sowie - soweit möglich - jedes Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A04). 3.) Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens sowie - soweit möglich - jedes Nachunternehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen (Anlage A04). 4.) Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Russland-Embargo (Anlage A09) 5.) Vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Anlage A03 und im Falle einer Bewerbergemeinschaft ergänzend Anlage A10). 6.) Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A10).

    • Der Bewerber hat den Nettojahresumsatz aus dem Verkauf von batterie-betriebenen Kraftomnibussen im EWR (EG Fahrzeugklasse M3, Klasse I) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben (Anlage A05). Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind die entsprechenden Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen
    • maßgeblich ist dann der kumulierte Nettojahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn der durchschnittliche Nettojahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - bei Bewerbergemeinschaften der durchschnittliche kumulierte Nettojahresumsatz - mindestens 16,8 Mio. EUR beträgt (Mindestanforderung).
  • Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 10.000.000 EUR (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 5.000.000 EUR (brutto). Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschem Recht abzuschließen (Anlage A06). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Auftraggeberin wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist eine Mindestanforderung. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.

  • a) Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt "Erklärung Eignungsanforderungen" zu begründen. b) Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge) Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt "Erklärung Eignungsanforderungen" zu begründen. c) Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge) Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zu begründen.

  • d) Markaktivität Es ist in Anlage A05 anzugeben, in welchem Kalenderjahr der Bewerber erstmalig serienreife batterie-betriebenen Solo-Kraftomnibusse (EG-Fahrzeugklasse M3, Klasse I) im EWR verkauft hat. Es muss sich dabei um ein serienreifes Produkt handeln. Der Verkauf eines Prototyps zählt nicht als erster Verkauf. Diese Angaben werden auch im Rahmen der Auswahlkriterien herangezogen (vgl. 7.1.3.3). e) Fahrzeugabsatz im EWR Es ist in Anlage A05 anzugeben, welchen Fahrzeugabsatz der Bieter mit batterie-betriebenen Solo- Kraftomnibussen im EWR in den vergangenen fünf Jahren hatte. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen. Diese Angaben werden auch im Rahmen der Auswahlkriterien herangezogen (vgl. 7.1.3.3). Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis des angegebenen Fahrzeugabsatzes geeignete Nachweise nachzufordern, aus denen sich die jeweiligen Vertragspartner der Lieferung mit Mengenangabe, Zeitpunkt und Ansprechperson (inkl. Name, Telefon, E-Mail) ergeben. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen.

  • I) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bewerber Angaben zu den Referenzen in Anlage A07 zu machen. Diese Angaben werden auch im Rahmen der Auswahlkriterien herangezogen (vgl. 7.1.3.3). Vom Bewerber werden mindestens fünf (5) vergleichbare Referenzen zur Lieferung von serienreifen batterie-betriebenen Kraftomnibusse an ein Verkehrsunternehmen des ÖPNV im EWR gefordert, d.h. es werden Leistungen gefordert, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden: 1. dem Bewerber, 2. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, 3. einem Drittunternehmen, das eine Verpflichtungserklärung mit der Anlage A12 abgegeben hat. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die (durch die Referenzen nachgewiesene) einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Folgende Angaben sind zu jeder Referenz zu machen: - Referenzbezeichnung - Angabe des Unternehmens, das die Leistungen erbracht hat - Art des öffentlichen Auftraggebers (privat / öffentlich) - Auftraggeber der referenzierten Leistung - Ansprechperson beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse - Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung - Lieferzeitraum - Anzahl der batterie-betriebene Kraftomnibusse (EG-Fahrzeugklasse M3, Klasse I) mit einer Mindestfahrzeuglänge von 12 Metern und einer EU-Typengenehmigung Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu den Referenzen ist das Formblatt Referenz (Anlage A07) zu verwenden. Auftraggeber der referenzierten Leistung darf auch die Auftraggeberin dieser auszuschreibenden Leistung sein. Es ist zwingend ein Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Die Angabe eines Ansprechpartners beim Bewerber selbst oder Verweise auf Geheimhaltungsvereinbarungen können zur Ungültigkeit der Referenz führen. Mindestanforderungen für jede einzelne Referenz - Lieferumfang muss mindestens 10 batterie-betriebene Kraftomnibusse (EG-Fahrzeugklasse M3, Klasse I) mit einer Mindestfahrzeuglänge von 12 Metern und einer EU-Typengenehmigung betragen - Referenz aus den letzten drei Jahren, Lieferung muss ab 2023 erfolgt sein - Auftraggeber war ein privates oder öffentliches Verkehrsunternehmen Werden die Mindestanforderungen für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindestanforderung keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und / oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt die Auftraggeberin fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und / oder fortlaufend mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, den Bewerber bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen des § 124 GWB vom Verfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszuschließen.

Zuschlagskriterien

  • Umweltverträglichkeit - Energieverbrauch im Sommer: Der Energieverbrauch im Sommer ist wie folgt definiert: - Fahrzyklus SORT 2 - Sämtliche Hilfsbetriebe und die Klimatisierung sind bei einer Außentemperatur von 30°C und einer Innenraumtemperatur von max. 25°C in den Energieverbrauch mit einzurechnen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 75 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.

  • Umweltverträglichkeit - Energieverbrauch im Winter: Der Energieverbrauch im Sommer ist wie folgt definiert: - Fahrzyklus SORT2 - Sämtliche Hilfsbetriebe und die Klimatisierung sind bei einer Außentemperatur von -10°C und einer Innenraumtemperatur von min. 16°C in den Energieverbrauch mit einzurechnen. Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 75 Punkten erreicht werden Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.

  • Umweltverträglichkeit - Nachhaltigkeits- und Kreislaufwirtschaftskonzept: Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu folgenden Punkten zu erstellen: -Maßnahmen zur ressourcenschonenden Nutzung und Instandhaltung der Fahrzeuge -Maßnahmen zur Erhöhung der Recyclebarkeit der Fahrzeuge -Reparatur-und Austauschfähigkeit wesentlicher Fahrzeugkomponenten -Strategien zur Verlängerung der Nutzungsdauer von Fahrzeugkomponenten und Batteriesystemen - Rückführungs-, Rücknahme- und Verwertungskonzepte -Einsatz recyclingfähiger bzw. wiederverwertbarer Materialien Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.

  • Konzept Fahrgastinnenraumgestaltung: Mit dem Angebot ist ein Konzept zum Fahrgastinnenraum zu folgenden Punkten zu erstellen: -Kapazität und Flächenaufteilung -Fahrgastfluss und Zugänglichkeit - Sitzkomfort und Ergonomie -Zweckmäßigkeit und Funktionalität -Reinigungsfreundlichkeit -Beständigkeit gegen Vandalismus -Farbkonzept Innerhalb der Wertungsmatrix kann eine Höchstpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage A19 - Bewertungsmatrix entnommen werden.

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