Veröffentlichung 01.07.26 | Teilnahmefrist 31.07.26 |
Eignungskriterien
Der Nachweis, der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wird folgendermaßen erbracht: Aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis über die Berufsausübung, nicht älter als 3 Monate (Stichtag ist der Schluss der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge). Hinweis: Für Unternehmen, die nicht zur Eintragung verpflichtet oder ausländische Unternehmen sind, ist ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen (vgl. Formblatt 3.2, Ziff. 2.1.)
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird folgendermaßen erbracht: Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht, soweit deren Erstellung nach dem Recht des Niederlassungsstaates des Bewerbers bzw. Bieters vorgesehen ist. Soweit Jahresabschlüsse nach dem Recht des Niederlassungsstaates nicht erstellt werden oder einzelne Bestandteile nicht vorhanden sind, sind gleichwertige Nachweise vorzulegen, die dem Auftraggeber eine Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ermöglichen. Der Auftraggeber wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insbesondere anhand der aus den vorgelegten Unterlagen ableitbaren Kennzahlen beurteilen. Hierzu gehören insbesondere: - Eigenkapitalquote, - Verschuldungsgrad, - Current Ratio, - Cashflow-Deckung, - EBIT-Marge, - Umsatzentwicklung. Die Kennzahlen werden vom Auftraggeber auf Grundlage der eingereichten Unterlagen ermittelt und im Rahmen einer Gesamtwürdigung beurteilt. Die zugrundeliegenden Be-rechnungsvorschriften können dem Anhang 1 zur AzA entnommen werden. Zusätzlich berücksichtigt der Auftraggeber das Verhältnis des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zum geschätzten Auftragswert. Bestehen aufgrund dieses Verhältnisses oder aufgrund der vorgelegten Finanzdaten Zweifel an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, kann der Auftraggeber ergänzende Nachweise, insbesondere zu Finanzierungs- und Liquiditätsmöglichkeiten, anfordern.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird folgendermaßen erbracht: Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 3.8) mit Angaben zur Deckungssumme Mindestanforderungen: Der Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung kann als Versicherungsnachweis/Versicherungsbestätigung oder als Absichtserklärung für den Abschluss mit Zuschlagserteilung erfolgen (vgl. Formblatt 3.8). Der Versicherungsschutz muss folgende Deckungssummen je Schadensfall aufweisen: - Personenschäden: mindestens 10 Mio. EUR - Sachschäden: mindestens 5 Mio. EUR - Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR - Produkthaftpflichtversicherung inkl. Rückrufkosten: mindestens 10 Mio. EUR Die vorgenannten Deckungssummen für jede Leistung müssen mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Versicherungsbestätigung zu verlangen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird folgendermaßen erbracht: Vergleichbare Referenzen (einzutragen in Formblatt 3.9) Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens 5 vergleichbare Referenzen über die Lieferung von batterie-elektrischen Solo-Linienbussen (11,5 bis 12,5 m) im ÖPNV-Linienbetrieb innerhalb der letzten 3 Jahre2 (ab 01.01.2023). Als vergleichbare Referenz zählen Aufträge, welche mindestens alle nachfolgenden Inhalte je Referenz aufweisen: - Gesamtlieferung von mindestens 10 Fahrzeuge und - Davon wurden mindestens 5 Fahrzeuge durch den Auftraggeber abgenommen und be-finden sich bereits seit mindestens 2 Monaten ununterbrochen im regulären Linienbetrieb im Einsatz.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird anhand des günstigsten Wertungspreises (100 % Preis) ermittelt. Zur Bildung des Wertungspreises wird bei Erfüllung der Qualitätskriterien ein jeweils festgelegter fiktiver Preisnachlass berücksichtigt.
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