Veröffentlichung 18.06.26 | Teilnahmefrist 17.07.26 |
Eignungskriterien
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfolgt auf Basis - Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder vergleichbar Hinweis
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Basis - durch Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht, soweit deren Erstellung nach dem Recht des Niederlassungsstaates des Bewerbers bzw. Bieters vorgesehen ist. Soweit Jahresabschlüsse nach dem Recht des Niederlassungsstaates nicht erstellt werden oder einzelne Bestandteile nicht vorhanden sind, sind gleichwertige Nachweise vorzulegen, die dem Auftraggeber eine Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ermöglichen. Der Auftraggeber wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insbesondere anhand der aus den vorgelegten Unterlagen ableitbaren Kennzahlen beurteilen. Hierzu gehören insbesondere: o Eigenkapitalquote, o Verschuldungsgrad, o Current Ratio, o Cashflow-Deckung, o EBIT-Marge, o Umsatzentwicklung. Die Kennzahlen werden vom Auftraggeber auf Grundlage der eingereichten Unterlagen ermittelt und im Rahmen einer Gesamtwürdigung beurteilt. Die zugrundeliegenden Berechnungsvorschriften können dem Anhang 1 zur AzA entnommen werden. Zusätzlich berücksichtigt der Auftraggeber das Verhältnis des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zum geschätzten Auftragswert. Bestehen aufgrund dieses Verhältnisses oder aufgrund der vorgelegten Finanzdaten Zweifel an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, kann der Auftraggeber ergänzende Nachweise, insbesondere zu Finanzierungs- und Liquiditätsmöglichkeiten, anfordern.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Basis - einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (Formblatt 3.8) als Versicherungsnachweis/Versicherungsbestätigung oder als Absichtserklärung für einen Abschluss mit Zuschlagserteilung Mindestanforderungen: - Personenschäden: mindestens 10 Mio. EUR je Schadensfall - Sachschäden: mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall - Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR je Schadensfall Für die Produkthaftpflicht gelten dieselben Mindestdeckungssummen wie für die Betriebshaftpflicht. Die Jahreshöchstersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der vereinbarten Deckungssummen. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Basis - vergleichabrer Referenznachweise (Formblatt 3.9). Der Bewerber hat mindestens fünf vergleichbare Referenzen über die Lieferung von batterieelektrischen Solo-Linienbussen (Solo-BEV-Busse) (max. 11,5-12,5 m) mit Einsatz im ÖPNV-Linienbetrieb innerhalb der letzten drei Jahre (zwischen dem 01.01.2023 und dem Schluss der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge) nachzuweisen. Als vergleichbare Referenzen zählen Aufträge, welche mindestens die nachfolgenden Inhalte aufweisen: Jede Referenz muss mindestens fünf Fahrzeuge umfassen. Davon muss mindestens ein Fahrzeug durch den jeweiligen Auftraggeber bereits abgenommen sein und sich im regulären Linienbetrieb befinden. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist muss der Einsatz seit mindestens 2 Monaten ununterbrochen erfolgen. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: Name des Auftraggebers, Kontaktdaten des Ansprechpartners des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Leistungszeitraum, Lieferumfang (Gesamtanzahl der Fahrzeuge im Rahmen der Referenz, davon Anzahl der abgenommenen und im Linienbetrieb eingesetzten Fahrzeuge, Datum der Inbetriebnahme im Linienbetrieb, Dauer des bisherigen Einsatzes (in Monaten), Einsatzort (Verweis auf Linienbetrieb)).
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot in der Form des günstigsten Wertungspreis erteilt (100 % Preis). Der Wertungspreis wird dergestalt ermittelt, dass bei besonders guter Erfüllung von Qualitätskriterien im Einzelnen definierte fiktive Preisreduktionen ("- fiktiver Wertungspreisnachlass") einberechnet werden. Der solchermaßen ermittelte niedrigste Preis ist dann der günstigste Wertungspreis.
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